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Darf der Chef mich im Homeoffice besuchen? Die Antwort wird dich überraschen

Bereichen möglich. Doch was ist, wenn der Chef oder die Chefin vor der Haustür steht, um nach dem Rechten zu sehen? Ist das erlaub? Das ist die aktuelle Rechtslage.

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© Peter Olexa via Canva

Aus für Homeoffice? Arbeitszeiterfassung wird Pflicht!

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts wird die Arbeitszeiterfassung nun Pflicht. Doch welche Auswirkungen hat das Urteil für Arbeitnehmer*innen?

Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie gehört das Arbeiten von zu Hause bei vielen fest zum Job dazu. Doch die ganze Wahrheit, was die Mitarbeitenden im Homeoffice so anstellen, werden viele Führungskräfte wohl niemals erfahren. Um nicht ganz die Kontrolle zu verlieren, könnte der eine oder andere auf die Idee kommen, seine Mitarbeitenden im Homeoffice zu besuchen? Doch ist das überhaupt erlaubt? Wir verraten dir, unter welchen Umständen der Vorgesetzte die eigenen vier Wände betreten darf.

Darf die Führungskraft Zuhause vorbeikommen?

Obwohl für Unternehmen keine Homeoffice-Pflicht mehr besteh, nutzen Millionen von Arbeitnehmenden weiterhin das Heimbüro. Auch wenn die drei Jahre Pandemie gezeigt haben, dass das Homeoffice eine produktive Alternative zum Arbeiten im Büro ist, ist das so manch einer Führungskraft immer noch nicht so geheuer. Schließlich könnte sich der Mitarbeitende während seiner Arbeitszeit auch anderen Dingen widmen. Und so könnte die eine oder andere Führungskraft auf die Idee kommen, beim Mitarbeitenden daheim nach dem Rechten zu sehen. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Wir konnten es auch nicht glauben: Aber ja, die der/die Vorgesetzte darf bei seinen/ihren Mitarbeitenden im Homeoffice vorbeischauen. So darf im Rahmen einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung eine Führungskraft auch am Heimarbeitsplatz vorbeischauen. Doch dies ist nur dann möglich, wenn der Mitarbeitende dem auch zustimmt, erklärt der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte.

Dementsprechend dürfen Führungskräfte nicht spontan an der Haustür seiner Angestellten klingeln und die Wohnung bzw. das Haus betreten. Schließlich ist die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ ist im Grundgesetz festgeschrieben, so der Bund-Verlag.

Das passiert, wenn du den Besuch im Homeoffice ablehnst

Wenn du den Homeoffice-Besuch deiner Führungskraft ablehnst, kann das Konsequenzen nach sich ziehen. Denn wenn du den Besuch abgelehnt hast, kann das dazu führen, dass dir unter Umständen das Arbeiten im Homeoffice untersagt wird, weil die Arbeitssicherheit nicht überprüft werden konnte. Wenn du die Freiheit des flexiblen Arbeitens nicht verlieren möchtest und zudem das Betriebsklima nicht schädigen möchtest, solltest du dir sehr gut überlegen, ob du den angekündigten Besuch ablehnst.

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