Immer mehr Menschen zieht es im Alter in sonnigere Länder, in Regionen mit geringeren Lebenshaltungskosten oder einfach zu einem entspannteren Lebensstil. Viele verlassen Deutschland in der Hoffnung auf ein finanziell komfortableres Leben – manche sogar mit der Erwartung steuerlicher Vorteile. Doch ein aktuelles Urteil zeigt, dass diese Rechnung nicht immer aufgeht. Und wer sich zu sicher fühlt, könnte überraschend zur Kasse gebeten werden.
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Der Fall: Rente aus Deutschland trotz Steuerbefreiung in Portugal
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) dürfte für viele Deutsche, die im Ruhestand ins Ausland gezogen sind, ein böses Erwachen bedeuten. Laut Entscheidung der obersten Finanzrichter gilt: Wenn Renteneinkünfte im Wohnsitzland steuerfrei sind, fällt das Besteuerungsrecht automatisch auf Deutschland zurück – selbst wenn im Ausland gar keine Steuer erhoben wird, wie der Focus berichtet.
Im konkreten Fall lebte ein ehemaliger Freiberufler seit 2018 in Portugal und hatte dort den Status „residente não habitual“ (RNH) bekommen. Damit sind neu Zugezogene zehn Jahre lang von der Einkommensteuer auf Renten befreit (für Anträge vor April 2020). Trotz Steuerfreiheit in Portugal setzte das deutsche Finanzamt eine Nachzahlung von 82.521 Euro fest – basierend auf Renteneinkünften aus einem deutschen Versorgungswerk und einer deutschen Lebensversicherung, wie der Focus berichtet. Der Mann focht das nicht erfolgreich an. Der BFH erkannte seine Argumentation nicht an.
Warum Deutschland erneut besteuern darf
Die Entscheidung des BFH basiert auf mehreren Punkten. Erstens: Portugal erhebt auf bestimmte Renten im Rahmen des RNH-Status keine Steuer. Zweitens: Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Portugal enthält eine sogenannte „Subject-to-tax“-Klausel. Diese besagt, dass Deutschland das Besteuerungsrecht zurückerhält, wenn das Wohnsitzland die Einkünfte nicht besteuert. Drittens: Die Regelung gilt für alle Arten von Renten – gesetzliche Rente, Versorgungswerke und private Versicherungen.

Steuernachzahlung: Welche Rentner es treffen könnte
Viele Länder werben mit Steuervergünstigungen für Ruheständler – neben Portugal gehören etwa Teile Italiens, Malta oder früher auch Thailand zu den beliebten Zielen. Doch selbst wenn das Ausland Renten steuerfrei stellt, bleibt der deutsche Fiskus bei bestimmten DBA-Regelungen relevant.
Für Rentner*innen mit dem RNH-Status in Portugal ist das Urteil besonders problematisch: Wer vor April 2020 nach Portugal gezogen ist, genießt dort bis zu zehn Jahre Steuerfreiheit auf deutsche Rentenzahlungen – genau diese Gruppe droht nun mit erheblichen Steuerforderungen aus Deutschland.
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Was sollten betroffene Auslandsrentner jetzt tun?
Für Betroffene empfiehlt sich, die steuerliche Situation genau zu prüfen. Das umfasst die Analyse des Wohnsitzlands, die Überprüfung der relevanten Doppelbesteuerungsabkommen und die Hinzuziehung eines Steuerberaters. Außerdem sollten alle Nachweise über Rentenbezüge und den Steuerstatus im Wohnsitzland gesammelt werden. Richtige Angaben gegenüber der Deutschen Rentenversicherung sind entscheidend, da diese Daten digital an das Finanzamt übermittelt.




