Viele Reisende buchen ihre Tickets für Sehenswürdigkeiten mittlerweile einfach online. Was zunächst bequem klingt, kann jedoch schnell zur Kostenfalle werden. Wer nicht direkt beim offiziellen Anbieter kauft, zahlt oft mehr – oder geht am Ende sogar leer aus. Doch wie kann das passieren? Oft liegt der Grund bei Drittanbietern. Wir verraten dir, worauf du achten solltest und wie du dich im Urlaub schützen kannst.
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Urlaub: Verbraucher landen ungewollt bei Drittanbietern
Viele Verbraucher*innen landen bei dubiosen Drittanbietern: Mal sind die offiziellen Kontingente ausverkauft, mal erscheint das alternative Angebot schlicht bequemer. Oft merken Betroffene nicht einmal, dass sie gar nicht auf der echten Website gelandet sind. Ein Klick auf eines der obersten Google-Ergebnisse genügt, und man befindet sich auf einer täuschend echt gestalteten Drittanbieterseite.

Denn vielen Verbraucher*innen ist nicht bewusst, dass viele der ersten Treffer bezahlte Anzeigen sind, die genau deshalb ganz oben erscheinen – ohne vorherige Kontrolle. Die optische und namentliche Ähnlichkeit zur gesuchten Seite ist dabei definitiv kein Zufall, sondern soll Suchende gezielt in die Irre führen. Leider mit Erfolg.
Wer über solche Seiten Tickets bestellt, spielt ungewollt Lotto: Manchmal erhalten Betroffene zwar Zugang, jedoch oft nur zu überteuerten Preisen oder minderwertigen Ersatzangeboten. Anstelle der gebuchten Tour gibt es dann eine improvisierte Führung, die teilweise sogar abseits der eigentlichen Attraktion stattfindet. Und im schlimmsten Fall? Kommt das gebuchte Ticket überhaupt nicht an.

Von Funkstille bis Fantasie-Termin
Wer über diese Seiten bucht, erfährt oft erst viel später von Problemen. Denn nach der Zahlung passiert erst einmal … nichts. Es gibt weder einen QR-Code noch eine Bestätigung. Viele hoffen dennoch, dass die Tickets noch eintreffen, und stehen am Ausflugstag vor verschlossenen Türen. Andere erhalten immerhin eine Nachricht, dass für den gebuchten Tag leider keine Karten mehr verfügbar sind. Zu diesem Zeitpunkt ist das Geld allerdings bereits abgebucht.
Als vermeintliches Entgegenkommen werden Ersatztermine angeboten, die meist Wochen oder gar Monate später liegen. Für die meisten Betroffenen sind diese Termine nutzlos. Wer daraufhin sein Geld zurückfordert, erlebt sehr unterschiedliche Reaktionen: Manchmal gibt es eine volle Erstattung, häufiger aber nur 20 Prozent und in vielen Fällen gar nichts.

Die Begründung: Für Tickets zu festen Terminen gilt kein Widerrufsrecht. Was juristisch korrekt klingt, wird aber in diesem Fall zweckentfremdet. „Diese Regel nutzen unseriöse Anbieter gezielt“, sagt Alexander Wahl. Denn: „Wird ein gebuchtes Ticket nicht geliefert, ist das kein Rücktritt, sondern schlicht Vertragsbruch.
Das Widerrufsrecht hat damit nichts zu tun.“ Viele Verbraucher*innen lassen sich dennoch verunsichern – schließlich stoßen sie bei der Onlinerecherche ihrer Rechte auf genau diese Formulierung.
Ein Klick, ein Passwort – schon ist der Vertrag abgeschlossen
Noch raffinierter ist die häufig damit verknüpfte Abo-Falle. Viele glauben, ihre Tickets seien in ihrem Kundenkonto gespeichert und registrieren sich dort. Was sie nicht ahnen: Mit ihrer Anmeldung schließen sie eine kostenpflichtige Mitgliedschaft über knapp 80 Euro pro Quartal ab. Getarnt wird das beispielsweise als „Line-Skip-Service“ – bevorzugter Einlass ohne Warten. Doch Beschwerden beim EVZ zeigen: Selbst wer diesen Service aktiv abwählt, bleibt nicht verschont.

Sobald das Geld abgebucht ist, wird es knifflig: Die dreitägige Probezeit inklusive Widerrufsrecht ist dann bereits abgelaufen und vielen fällt der Vertrag erst auf, wenn die Abbuchung erfolgt ist. „Das System ist ausgeklügelt“, sagt Wahl. „Die Anbieter verhalten sich juristisch korrekt und hoffen, dass sich verunsicherte Kunden nicht zur Wehr setzen.“
Dabei ist auch diese Masche rechtlich angreifbar: Wer nicht erkennt, dass er ein Abo abschließt, kann dem auch nicht wirksam zustimmen. „Ist der Bestell-Button nicht klar als zahlungspflichtig gekennzeichnet, kommt kein wirksamer Vertrag zustande“, erklärt der Jurist. Das Problem: Das eigene Recht bei Anbietern außerhalb Deutschlands durchzusetzen, ist für Einzelpersonen ohne Unterstützung sehr schwer.
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Wichtig: 3 Punkte vor der Buchung prüfen
- Ist das die offizielle Seite?
Am besten direkt auf der Website der Sehenswürdigkeit oder über bekannte Tourismusportale buchen. - Was lässt sich an der URL und der Homepage ablesen?
Tippfehler, generische Namen oder fehlendes Impressum sind Warnzeichen. - Was ist der reguläre Eintrittspreis?
Starke Abweichungen – nach oben oder unten – deuten auf unseriöse Anbieter hin.
Wer echte Eindrücke sammeln will, sollte auch beim Ticketkauf genau hinsehen – sonst bleibt am Ende leider nicht die Sehenswürdigkeit, sondern nur das Abo in Erinnerung.
Schon reingefallen?
Wer bereits Opfer dieser oder ähnlicher Maschen mit Anbietern im EU-Ausland geworden ist, kann sich an das Juristen-Team des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland wenden – die Beratung ist kostenlos und auf grenzüberschreitende Fälle spezialisiert.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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