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Rente: Wer diese Frist verpasst, erhält ab Dezember kein Geld mehr – Tausende Deutsche betroffen

Bis Ende 2025 wird sich die Rentenlandschaft maßgeblich verändern. Eine wesentliche Umstellung bei der Auszahlung betrifft dabei Millionen von Rentenbeziehende.

Münzen und Taschenuhr auf farbigem Hintergrund.
© Getty Images/Jordan Lye

Rettung der Rente: „Wir müssten eigentlich nur bei den Schweden abschauen“

Was die Schweden bezüglich Rente besser machen, erklärt Blogger und Rentenexperte Helmut Achatz.

Im Jahr 2025 stehen im Bereich der Rente weitere Veränderungen an. Kürzlich durften sich Millionen Senioren und Seniorinnen über eine Rentenerhöhung von 3,74 Prozent freuen. Im Dezember jedoch erwarten einige Rentnerinnen und Rentner eine deutliche Einschränkung. Was sich genau ändert und wen diese Regelung genau betrifft, liest du hier.

Lesetipp: Rente mit 63: Muss sie beantragt werden?

Barauszahlung wird abgeschafft: Rente ab 2026 nur noch per Überweisung

Die Deutsche Post stellt zum Jahresende die Barauszahlung der Rente ein. Wie die Deutsche Post AG mitteilt, wird die „Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)“ ab dem 31. Dezember 2025 abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2026 erfolgt die Rentenzahlung nur noch per Überweisung auf ein Konto.

Wer seine Rente bislang bar erhält, muss künftig einen „Antrag auf unbare Zahlung einer Rente“ ausfüllen, unterschreiben und an folgende Adresse senden:

Deutsche Post AG

Niederlassung Renten Service

13497 Berlin

So teilst du dem Renten-Service deine neuen Kontodaten mit – und sorgst dafür, dass deine Rente weiterhin pünktlich kommt. Ohne Konto kann die Zahlung sonst ausbleiben.

Sichere Rente: So vermeidest du Zahlungspausen

Die Rente wird kostenfrei auf ein Konto überwiesen, betont der Renten-Service der Deutschen Post. Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht auf ein Basiskonto. Viele Banken bieten solche Konten inzwischen ohne Gebühren an. Einige Institute verlangen allerdings weiterhin Kosten. 

Darüber hinaus sollten Rentner und Rentnerinnen Folgendes beachten: Nach einem Umzug muss die neue Adresse innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt und der Rentenversicherung gemeldet werden. Wird ein Schreiben, etwa zur Rentenanpassung, als unzustellbar zurückgeschickt, kann das Konsequenzen haben. Denn im schlimmsten Fall wird die Rentenzahlung vorübergehend gestoppt.

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