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Mütterrente III: Dann könnte sie laut Rentenversicherung ausgezahlt werden

Die Bundesregierung möchte die Mütterrente ausweiten, doch die Umsetzung ist gar nicht so einfach. Die Rentenversicherung gibt Hinweise auf einen ersten Auszahlungstermin.

Mutter hält Kind in die Luft.
© Getty Images/Oleg Breslavtsev

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Die Mütterrente III war ein Versprechen der Union im Wahlkampf – und hat es als fester Punkt in den Koalitionsvertrag geschafft. Doch die Umsetzung gestaltet sich komplizierter als gedacht. Die Deutsche Rentenversicherung gibt nun erste Hinweise, wann mit einer Auszahlung der Mütterrente III gerechnet werden könnte.

Mütterrente III: Rentenversicherung nennt frühesten Auszahlungstermin

Die Einführung der geplanten Mütterrente III wird sich nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung deutlich verzögern. Zwar beabsichtigt die Bundesregierung, den Rentenanspruch für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern um einen halben Entgeltpunkt zu erhöhen – doch die Umsetzung wird voraussichtlich noch Jahre in Anspruch nehmen.

„Auch wenn die Mütterrente III bis Ende dieses Jahres beschlossen wird, werden wir sie erst ab 2028 auszahlen können“, erklärte Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung am 24. Juni bei der Bundesvertreterversammlung in Münster.

Warum die Umsetzung der Mütterrente III so lange braucht

Doch warum ist die Umsetzung der Mütterrente III so kompliziert? Der Grund: Die Programmierung kann nicht einfach auf den Strukturen der bereits umgesetzten Mütterrente I und II aufbauen. „Das liegt daran, dass es in den letzten Jahren mehrere Gesetzesänderungen gegeben hat, die es jetzt neu zu berücksichtigen gilt“, erklärt Piel. Insgesamt seien über zehn Millionen Versicherungskonten anzupassen – eine enorme Herausforderung für die bereits stark ausgelastete IT der Rentenversicherung.

Piel warnt vor Rückzahlungen und fordert Finanzierung vom Bund

Anja Piel warnt vor den Folgen einer rückwirkenden Auszahlung der Mütterrente III. Diese könne komplexe Neuberechnungen bei Hinterbliebenenrenten und Grundsicherung auslösen – mit bürokratischem Aufwand für über eine Million Betroffene. Zudem betonte sie, dass die Maßnahme nicht beitragsfinanziert sei und daher – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – aus Steuermitteln bezahlt werden müsse.

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