Kinder zu erziehen, kostet viel Zeit und geht oft mit beruflichen Einschränkungen einher. Damit sich das nicht negativ auf deine Rente auswirkt, erkennt die Deutsche Rentenversicherung die Erziehungszeiten, auch bekannt als Mütterrente, an. So wird deine Erziehungsarbeit auch finanziell anerkannt. Ab dem 1. Juli 2025 können Eltern für jedes vor 1992 geborene Kind einen weiteren halben Entgeltpunkt auf ihre Rente anrechnen lassen und damit ihre Rente aufbessern. Was es dabei zu beachten gilt, liest du hier.
Mütterrente: Was ist das?
Die Mütterrente ist Teil der gesetzlichen Altersrente und soll Nachteile ausgleichen, die durch die Kindererziehung bei der Rente entstehen, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Sie wird auch dann gezahlt, wenn Mütter oder Väter während der Erziehungszeit keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Staat übernimmt in dieser Phase die Beitragszahlungen, basierend auf dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten, und schreibt diese dem Rentenkonto gut.
Mütterrente für ältere Jahrgänge soll ab Juli 2025 steigen
Nun wissen wir, die Mütterrente würdigt Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, erhalten Eltern drei Rentenpunkte – das bedeutet aktuell etwa 118 Euro mehr Rente pro Monat und Kind. Bisher werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, 2,5 Rentenpunkte angerechnet. Ab Juli 2025 soll sich das ändern: Die Bundesregierung plant, den Anspruch auf drei Punkte anzuheben. Eltern sollten diese Anpassung nicht aus den Augen verlieren.
Hinweis: Die Rentenversicherung Oldenburg-Bremen weist darauf hin: Die Regelung ist noch nicht beschlossen – Anträge lohnen sich aktuell nicht.
Ohne Antrag keine Mütterrente – das musst du jetzt tun
Die Mütterrente wird nicht automatisch in der Renteninformation berücksichtigt – sie muss aktiv beantragt werden. Der einfachste Weg ist, das Formular V0800 online bei der Deutschen Rentenversicherung auszufüllen. Es ist ratsam, den Antrag erst zu stellen, wenn das jüngste Kind zehn Jahre alt ist. Nur dann werden alle Kindererziehungszeiten korrekt erfasst. So kann man sicherstellen, dass das Rentenplus vollständig berücksichtigt wird.
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.