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Homeoffice: Diese Kosten kannst du von der Steuer absetzen 

Im Homeoffice können wir gewisse Dinge von der Steuer absetzen. Erfahre hier, was die Homeoffice-Pauschale möglich macht.

Frau Homeoffice
© Pexels / Ketut Subiyanto

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Auch nach der Pandemie arbeiten viele Menschen noch immer aus dem Homeoffice. Doch gibt es hier eigentlich auch steuerliche Vorteile? Und was genau kannst du von der Steuer absetzen, wenn du von zu Hause aus arbeitest? 

Homeoffice-Pauschale: Was ist das eigentlich? 

Die Homeoffice Pauschale ist eine steuerliche Regelung, die es Arbeitnehmer:innen ermöglicht, einen Teil der Kosten, die bei der Arbeit von zu Hause aus anfallen, steuerlich geltend zu machen. Diese Regelung gilt in Deutschland seit dem Jahr 2020 und wurde im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführt, um die finanziellen Belastungen der Arbeitnehmer zu reduzieren. 

Konkret können Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2021 eine Homeoffice Pauschale von bis zu 5 Euro pro Arbeitstag steuerlich absetzen, maximal jedoch 600 Euro im Jahr. Die Pauschale kann für verschiedene Ausgaben verwendet werden, wie beispielsweise für Kosten für Strom, Heizung, Wasser, Büromaterial und Arbeitsmittel wie Drucker oder Computer. 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Homeoffice-Pauschale nur dann geltend gemacht werden kann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Pandemie zu Hause arbeitet und hierfür keine Erstattung durch den Arbeitgeber erhält. Zudem müssen die Ausgaben durch geeignete Belege wie Rechnungen oder Quittungen nachgewiesen werden können. 
 

Frau Homeoffice
Im Homeoffice kannst du auch Steuern absetzen. Foto: Pexels / Ivan Samkov


Für Tätigkeiten, die ab 1.1.2023 zu Hause ausgeübt werden, gilt demnach neu: Die Homeoffice-Pauschale steigt auf 6 Euro pro Tag. Sie kann für bis zu 210 Tage beansprucht werden. Damit steigt der Höchstbetrag, der abgesetzt werden kann, von 600 Euro auf 1.260 Euro. Die Pauschale gehört zu den Werbungskosten. Aufwendungen für Arbeitsmittel sind nicht mit der Homeoffice-Pauschale abgegolten. Die können also zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Ab der Steuererklärung für das Jahr 2021 kann man in der Anlage N bei „Homeoffice-Pauschale“ die Anzahl der Tage eintragen, an denen man zu Hause gearbeitet hatte.

Homeoffice: Welche Besonderheiten galten bisher? 

Wenn Chef:innen während der Pandemie Homeoffice angeordnet haben, bestehen zwei Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit. Einerseits die Tätigkeit von einem häuslichen Arbeitszimmer aus. Wenn es keinen extra Raum gibt, von dem aus gearbeitet werden kann, dann die neue Homeoffice-Pauschale. 
 
Hatten Arbeitnehmer:innen also ein eigenes häusliches Arbeitszimmer, konnten die Kosten dafür abgesetzt werden. Dies sollte man sich vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen. Dann kann ein Steuerabzug mindestens für den Zeitraum des Jahres erfolgen, in dem der Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten musste. Sinnvoll ist es, das Arbeitszimmer für das Finanzamt zu fotografieren. Oft verlangt das Finanzamt als Nachweis auch einen Grundriss der Wohnung mit eingezeichnetem Arbeitszimmer und Quadratmeter-Angaben. 
 
Hatten Arbeitnehmer:innen dagegen vom Küchen- oder Wohnzimmertisch aus gearbeitet, kann nur die neue Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden. 
 

Kannst du Fahrtkosten absetzen?  

Das ist im Homeoffice leider nicht möglich. Man kann nicht gleichzeitig Fahrtkosten in Ansatz bringen, wenn man von zu Hause aus arbeitet.  

Was gilt, wenn du die Miete zahlst? 

Wenn ArbeitnehmerInnen einen Raum der Wohnung an den Arbeitgeber als Büroraum vermietet, in dem er arbeitet, hat er kein häusliches Arbeitszimmer, dass zum Steuerabzug berechtigen würde. Stattdessen gilt es so, als würde man ins Büro des Arbeitgebers gehen. Arbeitnehmer:innen haben dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, für die Steuern gezahlt werden müssen. Die Kosten für das Bürozimmer können dann in dieser Einkunftsart abgesetzt werden. Allerdings muss das Finanzamt diese Konstruktion anerkennen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Vereinbarung in erster Linie den Interessen des Arbeitgebers dient. 
 
Wenn die Vereinbarung dagegen in erster Linie dem Wohl des Arbeitnehmers dient, weil es für diesen bequemer ist, zu Hause zu arbeiten, kann das Finanzamt die von Chef:innen gezahlte Miete auch als zu versteuernden Arbeitslohn ansehen.  

Homeoffice bietet teilweise Vorteile 

 Wer im von zu Hause aus arbeiten muss, kann Vorteile davon haben, sich ein Arbeitszimmer einzurichten. Denn: Hier gibt es einige Möglichkeiten, Steuern zu sparen – allerdings nur mit den entsprechenden Nachweisen. Ist ein solcher Raum nicht vorhanden, bleibt die Geltendmachung der Homeoffice-Pauschale. 

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