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3 Urlaubs-Mitbringsel, die in Deutschland bares Geld wert sind – und keiner redet darüber!

Du bist auf der Suche nach einem besonderen Souvenir? Hier kommen 3 Mitbringsel, die in Deutschland oft teurer sind.

Frau mit Sonnenbrille
© Mart Production/Pexels

Günstige Reiseziele: Diese Orte kann sich jeder erlauben

Welche Reiseziele sind dieses Jahr noch immer günstig? Wir zeigen, wo du deinen Sommerurlaub verbringen kannst, wenn du nicht viel Geld zur Verfügung hast.Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Wer gerne näht oder ein echter Matcha-Fan ist, kann bei Souvenirs aus dem Ausland richtig Geld sparen. Denn als Privatperson darfst du bestimmte Mengen zollfrei mitführen – sofern der Gesamtwert unter den geltenden Freigrenzen bleibt. Und das kann sich lohnen: Oft sind die Preise im Herkunftsland deutlich günstiger als hierzulande. wmn stellt 3 Mitbringsel vor, bei denen sich der Kauf besonders auszahlt – und erklärt, worauf du bei der Einreise unbedingt achten solltest.

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1. Japanischer Matcha‑Tee

Matcha-Tee wird in Deutschland immer beliebter – sei es als Trendgetränk, als Zutat in Smoothies oder als Teil eines bewussten Lebensstils. Besonders hochwertige Matcha-Sorten aus Japan sind bei Reisenden begehrt, da sie dort oft zu deutlich günstigeren Preisen angeboten werden. Bei der Einreise gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten.

Matcha
Matcha, der fein gemahlene japanische Grüntee, wird weltweit und auch in Deutschland immer beliebter, sowohl als Getränk als auch als Zutat in Lebensmitteln. Credit: GrayFrog/Adobe

Tee fällt in den Bereich der Lebens- und Futtermittel nicht tierischer Herkunft. Aufgrund von Erkenntnissen über eine mögliche Gesundheitsgefährdung haben die Europäische Kommission und die nationalen Lebensmittelüberwachungsbehörden besondere Schutzmaßnahmen für einige Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs (z. B. Tee, Gewürze, Sesamsamen) ergriffen.

Die Einfuhr dieser Lebensmittel ist dann grundsätzlich nur bei Vorlage bestimmter Bescheinigungen und nach amtlicher Kontrolle zulässig. Ausgenommen sind lediglich Kleinmengen von bis zu 5 kg frischer Erzeugnisse oder 2 kg sonstiger Erzeugnisse, die im persönlichen Gepäck für den Eigenbedarf mitgeführt werden.

Matcha
Kleine Mengen mit verpacktem Matcha kannst du problemlos mitnehmen. Credit: Nina/Adobe

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Regeln zu Reisefreimengen aus Drittstaaten (Nicht-EU). Demnach dürfen Reisende ab 17 Jahren bei Flug- oder Seereisen Mitbringsel bis zu einem Warenwert von 430 Euro zollfrei nach Deutschland einführen. Bei Einreise mit dem Auto oder der Bahn liegt die Freigrenze bei 300 Euro pro Person.

Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen unabhängig vom Verkehrsmittel Waren im Wert von höchstens 175 Euro mitbringen. Wird der jeweilige Betrag überschritten, muss die Einfuhr am Flughafen oder bei Grenzübertritt beim Zoll angemeldet werden. Bedeutet für dich: Für verpackten Matcha in Kleinmengen gilt keine Bescheinigungspflicht und du kannst ihn problemlos mitnehmen.

Weitere Informationen erhältst du auf der offiziellen Webseite des Zolls.

2. Markenkleidung (z. B. Patagonia, The North Face, Levi’s)

Beliebte Outdoor- und Lifestyle-Marken wie Patagonia, The North Face oder Levi’s sind in den USA beispielsweise oft günstiger als in Deutschland. Vor allem in Factory-Outlets oder während Sales lassen sich hochwertige Originalstücke zu attraktiven Preisen ergattern. Kein Wunder, dass Urlauber*innen die eine oder andere Shopping-Tour einplanen. Doch bevor du zurückreist, solltest du den Preis der gekauften Produkte berechnen.

Shoppen
Marken wie Levi’s, Calvin Klein, Tommy Hilfiger oder Nike sind oft deutlich günstiger als in Deutschland. Credit: Rh2010/Adobe

Aus zollrechtlicher Sicht ist das Mitbringen von Markenbekleidung unproblematisch, solange es sich um persönliche Mengen handelt und die bereits erwähnte Reisefreimenge von 430 Euro (bei Flug- oder Seereisen) nicht überschritten wird. Dieser Warenwert darf komplett abgabenfrei zurück nach Deutschland gebracht werden. Liegst du darüber, musst du die Ware anmelden. Versuchst du sie am Zoll vorbeizuschmuggeln, kann ein Bußgeld oder sogar Strafverfahren drohen.

Eine gewerbliche Einfuhr wird vermutet, wenn größere Mengen mitgeführt werden, was zu Zoll- und Steuerpflicht führen kann. Auch empfiehlt es sich, die Kaufbelege aufzubewahren, um im Zweifelsfall den Wert der Waren nachweisen zu können. Zudem gibt es in puncto Textilien noch ein paar Besonderheiten, auf die im nächsten Punkt näher eingegangen wird.

Zoll
Werden die Reisefreimengen nicht beachtet, kann es teuer werden. Credit: RioPatuca Images/Adobe

Wichtig: Unbedingt alle Kassenzettel aufheben, um bei einer eventuellen Stichprobe nachweisen zu können, wie teuer ein Kleidungsstück oder ein Gerät war. Alternativ wird der Warenwert beim Zoll direkt ermittelt oder im blödesten Fall nur geschätzt. Zudem solltest du vor Abflug die aktuellen Bestimmungen noch einmal durchgehen, falls es inzwischen Änderungen gegeben hat.

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3. Stoffe zum Nähen

Besonders in Ländern wie der Türkei, Marokko oder Indien sind hochwertige Stoffe und traditionelle Textilien ein beliebtes Mitbringsel. Diese Stoffe finden in Deutschland sowohl bei Hobby-Schneidern als auch in der DIY- und Upcycling-Szene großen Anklang. Schließlich sind sie in Deutschland oft teurer oder nur schwer erhältlich. Doch dürfen Stoffe einfach nach Deutschland eingeführt werden? Nicht ganz!

Die Einfuhr von „Stoffen“ nach Deutschland ist von der Art des Stoffes und ob du aus einem EU- oder Nicht-EU-Staat einreist. Die Einfuhr innerhalb der EU und zu privaten Zwecken ist i. d. R. unkompliziert. Voraussetzung ist, dass die Textilien für den persönlichen Gebrauch und nicht für den Handel oder eine andere gewerbliche Verwendung bestimmt sind. Zudem muss ebenfalls die genannte Reisefreimenge beachtet werden. Und auch für alle, die aus Nicht-EU-Ländern einreisen, gibt es Bedingungen:

Stoffe
Die Einfuhr von Waren nach Deutschland aus dem Ausland unterliegt verschiedenen Regelungen und kann Einfuhrumsatzsteuer und Zoll umfassen, wobei die genauen Bedingungen vom Warenwert, der Art der Ware und dem Ursprungsland abhängen. Credit: Gilitukha/Adobe

Einreise aus Nicht-EU-Ländern

Laut der offiziellen Webseite des Zolls kann die Einfuhr bestimmter Textilien aus einzelnen Nicht-EU-Staaten von der Vorlage einer Einfuhrgenehmigung abhängig gemacht werden. Beschränkungen bestehen derzeit nur für bestimmte Textilien aus Nordkorea.

Die Einfuhrgenehmigung muss bereits vor der Einfuhr der Textilien von den dafür zuständigen Behörden ausgestellt und zum Zeitpunkt der Einreise zusammen mit den Textilien bei der zuständigen Zollstelle vorgelegt werden, z.B. im Reiseverkehr bei der zuständigen Grenzzollstelle.

Nähen
Du hast im Ausland traumhafte Stoffe entdeckt? Dann solltest du dich über die Einfuhr nach Deutschland genau informieren. Credit: Yaar/Adobe

Befreiungen

Doch es gibt Befreiungen: In bestimmten Fällen ist z.B. aufgrund der geringen Warenmenge, des geringen Wertes oder des besonderen Verwendungszwecks keine Einfuhrgenehmigung erforderlich.

Beispiele:

  • Nicht zum Handel bestimmte Textilerzeugnisse bis zu einem Wert von 1.500 Euro, die Reisende mitführen.
  • Textilerzeugnisse bis zu einem Wert von 1.000 Euro, soweit die Textilien vom Reisenden nicht mitgeführt werden und nicht zum Handel oder einer anderen gewerblichen Verwendung bestimmt sind (z.B. per Post nachgesandte Textilien).

Weitere Informationen sowie Details zu Besonderheiten und bestimmten Marken/Produkten erhältst du auf der offiziellen Webseite des Zolls.

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