In der Probezeit möchten viele besonders engagiert wirken. Doch eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall kann schnell alles durcheinanderbringen. Was passiert, wenn man genau in dieser wichtigen Phase ausfällt? Wir erklären, ob dein Arbeitgeber bei Krankheit in der Probezeit den Lohn kürzen darf.
Lesetipp: Diese Vornamen haben oft ein geringes Gehalt – ist dein Name dabei?
Krank in der Probezeit? Das sagt das Gesetz zur Lohnfortzahlung
Arbeitnehmende haben normalerweise Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie krank sind. Voraussetzung ist, dass sie mindestens vier Wochen am Stück im Unternehmen gearbeitet haben, wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet. Wer in den ersten vier Wochen der Probezeit krank wird, fällt nicht unter diese Regelung. Dann muss der Arbeitgeber kein Gehalt zahlen.
Doch wir können dich beruhigen. Arbeitnehmende sind in diesem Fall nicht ganz auf sich allein gestellt. Laut der Deutschen Anwaltshotline übernimmt dann die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Dieses liegt meist unter der Höhe der Lohnfortzahlung und beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal aber 90 Prozent des Nettogehalts. Deshalb empfiehlt die Anwaltshotline, bei Krankheit schnell ein ärztliches Attest einzureichen. So bekommt man die Unterstützung der Krankenkasse möglichst schnell.
Hinweis: Die Deutsche Anwaltshotline weist darauf hin, dass du oft selbst einen Antrag auf Krankengeld stellen musst. Die Krankenkasse zahlt in der Regel erst ab der siebten Krankheitswoche.
Krank in der Probezeit? So solltest du reagieren
Krankheit kennt keinen passenden Moment – sie erwischt uns alle mal, auch im neuen Job. Kein Grund zur Panik! Hier sind ein paar hilfreiche Tipps, wie du dich richtig krankmeldest:
- Wenn du morgens krank bist, melde dich sofort telefonisch bei deinem/deiner Chef:in, damit er/sie umdisponieren kann. Falls du ihn nicht erreichst, schick eine Mail und versuch es später nochmal telefonisch, empfiehlt Karrierebibel.
- Manche Firmen verlangen schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest. Um Ärger zu vermeiden, solltest du deshalb laut Karrierebibel deinen Arbeitsvertrag prüfen, um zu wissen, was bei dir gilt.
- Laut Karrierebibel solltest du herausfinden, wie Krankmeldungen im Unternehmen üblich sind. Als Neue:r ist es besser, dich telefonisch abzumelden, damit deine Chef:in sicher informiert ist.
- Bleibst du weiterhin krank und erhältst eine Folgebescheinigung, gib dies rechtzeitig weiter. Sorge dafür, dass die Krankschreibungen lückenlos sind, denn rückwirkende Meldungen sind laut Karrierebibel meist nicht möglich.
Falls du dir Sorgen über die Reaktion deines/deiner Vorgesetzten machst, kannst du laut Karrierebibel nach der Genesung ein Gespräch vereinbaren. Dort besprichst du, wie du die verpasste Arbeit aufholen kannst. Wenn dein Arbeitgeber bei Krankheitstagen streng ist, kannst du eine Verlängerung der Probezeit vorschlagen. So zeigst du Verantwortung und Offenheit.
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