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Worauf du achten musst: Die häufigsten Fallen im Arbeitsvertrag

Falle nicht auf diese drei Fallen in Arbeitsverträgen herein und lies hier, weshalb du deine Verträge immer gründlich prüfen solltest.

Arbeitsvertrag Fallen
© IMAGO/Westend61

Richtig kündigen: Das solltest du beachten!

Du willst kündigen, aber weißt nicht so recht, wie? Bei uns erfährst du hilfreiche Tipps und was du beachten solltest.

Arbeitsverträge sind oft so eine Sache für sich. Wenn man den Job haben möchte, muss man auch den entsprechenden Vertrag unterschreiben. Leider verstecken sich in den Arbeitsverträgen oft Fallen, die den Mitarbeiter:innen erst im Nachgang zum Verhängnis werden. Auf welche fiesen Fallen du nicht hereinfallen darfst, verraten wir dir in diesem Artikel.

Diese 3 Fallen im Arbeitsvertrag solltest du umgehen

Die meisten Arbeitsverträge haben gewisse Mindestanforderungen. Doch manchmal verstecken sich in ihnen kleine Fallen, die Arbeitnehmer:innen im Nachhinein viel Ärger bereiten können. Die häufigsten Fallen in Arbeitsverträgen zeigen wir dir hier:

1. Kündigungsfristen

Wenn es im Arbeitsvertrag nicht anders festgehalten ist, gilt in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist. Oft bauen Arbeitgeber:innen in ihren Arbeitsverträgen aber Klauseln ein, die besagen, dass sich die Kündigungsfrist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. In diesem Fall ist Vorsicht geboten.

Allerdings ist es oft schwierig, das Thema direkt anzusprechen, schließlich soll der oder die Arbeitgeber:in ja nicht direkt davon ausgehen, dass man kündigen will. Wenn es dich stört, solltest du es aber natürlich trotzdem ansprechen.

2. Probezeit vs. Probearbeitsverhältnis

Die Probezeit dauert – wenn vertraglich nicht anders festgehalten – sechs Monate. Aufpassen musst du immer dann, wenn aus der Probezeit das Probearbeitsverhältnis wird. Ist nämlich letzteres auf sechs Monate befristet, kann es natürlich sein, dass du nicht nur eine verkürzte Kündigungsfrist hast, sondern den Job nach diesen sechs Monaten tatsächlich gar nicht mehr weiter ausüben darfst.

Frau Arbeitsvertrag
Prüfe deinen Arbeitsvertrag immer gründlich. Foto: IMAGO/Westend61

3. Kündigung vor Dienstantritt

Um sicherzugehen, dass du dich nach der Jobzusage nicht doch noch weiter auf dem Arbeitsmarkt umsiehst und womöglich noch etwas Besseres findest, sichern sich viele Arbeitgeber:innen mit einer Klausel gegen Kündigung vor Dienstantritt ab.

Das bedeutet, du darfst, wenn du den Vertrag einmal unterschrieben hast, nicht einfach so kündigen. Tust du es trotzdem, hat das oft Konsequenzen – beispielsweise in Form von Vetragsstrafen.

Fazit: Lies den Vertrag immer gründlich durch

Viele Arbeitnehmer:innen neigen dazu, ihre Arbeitsverträge einfach so zu unterschreiben. Das kann aber schnell nach hinten losgehen, wenn dann doch ein anderes Gehalt darin festgehalten war oder es Probleme mit der Kündigungsfrist gibt. Nimm dir daher immer die Zeit, den Vertrag gründlich zu überprüfen, bevor du diesen unterschreibst.