Das Urlaubsgeld ist für viele Arbeitnehmende eine willkommene finanzielle Unterstützung, um die Ferienzeit entspannter genießen zu können. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber plötzlich das Urlaubsgeld streicht? Welche Rechte haben Beschäftigte, und wie sollte man in so einem Fall am besten reagieren? Die Antworten auf alle diese Fragen liest du hier.
Alles zum Thema „Urlaubsgeld streichen“:
Was ist Urlaubsgeld eigentlich?
Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, die viele Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt zahlen – meist als Anerkennung der geleisteten Arbeit und zur Unterstützung während des Urlaubs. Anders als das gesetzliche Urlaubsentgelt, das während des Urlaubs gezahlt wird, ist Urlaubsgeld freiwillig oder tariflich bzw. vertraglich geregelt.
Wann besteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld?
Ein Anspruch auf Urlaubsgeld entsteht nicht automatisch. Er kann sich dem Deutschen Gewerkschaftsbund zufolge ergeben durch:
- Tarifverträge: In vielen Branchen ist das Urlaubsgeld tariflich festgeschrieben.
- Arbeitsvertrag: Manche Arbeitsverträge enthalten eine Regelung zum Urlaubsgeld.
- Betriebliche Übung: Wenn ein Arbeitgeber über mehrere Jahre regelmäßig Urlaubsgeld zahlt, kann daraus ein Anspruch entstehen.
- Gesetz: Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber das Urlaubsgeld streicht?
Wenn der Arbeitgeber das Urlaubsgeld streicht oder kürzt, kann das für den Arbeitnehmenden ärgerlich und finanziell belastend sein. Wichtig ist, zu prüfen, ob ein rechtlicher Anspruch besteht. Ist der Anspruch tariflich, vertraglich oder durch betriebliche Übung gesichert, darf der Arbeitgeber das Urlaubsgeld nicht einfach einseitig streichen, wie Absolventa berichtet.

Urlaubsgeld gestrichen? Diese 5 Schritte helfen jetzt weiter
Der Schock ist oft groß, wenn das erwartete Urlaubsgeld plötzlich nicht kommt. Doch bevor du vorschnell reagierst, solltest du behutsam vorgehen. Welche Schritte du unternehmen solltest, falls dir das Urlaubsgeld gestrichen wird, sind beispielsweise folgende:
- Arbeitsvertrag und Tarifvertrag prüfen: Gibt es eine verbindliche Regelung?
- Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen: Oft hilft ein klärendes Gespräch, um die Gründe für die Streichung zu verstehen.
- Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann beurteilen, ob die Streichung rechtens ist.
- Gewerkschaft oder Betriebsrat einschalten: Diese können unterstützen und vermitteln.
- Ggf. Klage vor dem Arbeitsgericht: Wenn der Anspruch eindeutig besteht, kann man das Urlaubsgeld einklagen.
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Wann darf der Arbeitgeber das Urlaubsgeld streichen?
Wenn keine tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bestehen und keine betriebliche Übung vorliegt, ist das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, wie Absolventa berichtet. Er kann diese Zahlungen dann auch streichen, muss dies aber in der Regel frühzeitig ankündigen und sollte nicht willkürlich handeln.