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Steuererklärung: Diese 3 Ausbildungskosten können Eltern absetzen

Eltern, die ihr Kind während des Studiums oder Ausbildung finanziell unterstützen, dürfen bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen. Welche das sind, liest du hier.

Junge Afroamerikanerin, die mit Laptop und Taschenrechner am Schreibtisch arbeitet.
© Getty Images/ljubaphoto

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Viele Eltern unterstützen ihre Kinder finanziell während Ausbildung oder Studium. Dabei können Ausbildungskosten ganz schön ins Geld gehen. Die gute Nachricht ist: Der Staat lässt dich mit den Kosten nicht allein! Es gibt eine Reihe von steuerlichen Entlastungen, die du nutzen kannst, wenn dein Kind studiert oder eine Ausbildung absolviert. Hier erfährst du, welche Posten du bei der Steuererklärung absetzen kannst und was es dabei zu beachten gilt.

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Diese Ausbildungskosten können Eltern von der Steuer absetzen

Die Ausbildung der eigenen Kinder ist eine wichtige Investition in ihre Zukunft – und oft auch mit hohen Kosten verbunden. Zum Glück gibt es Möglichkeiten, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Welche das genau sind, erfährst du im Folgenden:

1. Ausbildungsfreibetrag: 1.200 € pro Jahr

Eltern, die für ihr studierendes Kind noch Kindergeld bekommen, haben zum Beispiel unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, den Ausbildungsfreibetrag von der Steuer abzusetzen, wie Lohnsteuer kompakt berichtet. Dafür müssen vier Bedingungen erfüllt sein: Das Kind muss volljährig sein, aus dem Elternhaus ausgezogen sein, sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden und weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben. Erfüllen Eltern all diese Kriterien, können sie jedes Jahr bis zu 1.200 Euro von der Steuer absetzen, so Lohnsteuer kompakt.

Hinweis: Der Freibetrag wird in der Anlage Kind der Einkommensteuererklärung eingetragen. Für jeden Monat, in dem kein Anspruch besteht, reduziert sich der Betrag um ein Zwölftel.

2. Unterhaltsleistungen für ältere Kinder

Für Kinder, die kein Kindergeld oder keinen Kinderfreibetrag mehr erhalten, können Eltern die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Für das Steuerjahr 2024 sind dafür bis zu 11.604 Euro anrechenbar. Allerdings wird der abzugsfähige Betrag um eigene Einkünfte des Kindes gekürzt, wenn diese 624 Euro im Jahr übersteigen.

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3. Kranken- und Pflegekassenbeiträge absetzen

Eltern haben außerdem die Möglichkeit, die Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge ihres studierenden Kindes als eigene Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen, wie Verivox berichtet. Wichtig ist dabei, dass für das Kind weiterhin Anspruch auf Kindergeld oder den Freibetrag besteht – nur dann können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden.

Ausbildungskosten: Was Eltern NICHT absetzen können

Viele Eltern investieren viel Geld in die Ausbildung ihrer Kinder – doch nicht alle Ausbildungskosten lassen sich immer steuerlich geltend machen. So können Eltern zum Beispiel folgende Dinge nicht bei der Steuererklärung angeben:

  • Studiengebühren privater Hochschulen zählen nicht zu den steuerlich absetzbaren Sonderausgaben für Eltern. Nur das Kind selbst könnte sie im Rahmen von Werbungskosten geltend machen – und selbst das nur ab dem Zweitstudium, wie der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. berichtet.
  • Auch laufende Kosten wie Bücher, Computer oder Fachliteratur können nicht von den Eltern abgesetzt werden – das sind typische Werbungskosten oder Sonderausgaben des Studierenden selber, so der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.