Arbeitslosigkeit ist nicht nur eine persönliche und finanzielle Herausforderung, sondern bringt auch steuerliche Veränderungen mit sich. Viele Menschen fragen sich, ob und wie sie eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn sie im Laufe des Jahres arbeitslos geworden sind. Wir erklären, worauf Arbeitslose achten sollten und welche Besonderheiten bei der Steuererklärung wichtig sind.
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Alles zum Thema „Steuererklärung“:
- Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich arbeitslos bin?
- Warum kann eine Steuererklärung trotz Arbeitslosigkeit sinnvoll sein?
- Arbeitslosengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt
- Steuererklärung und Arbeitslosigkeit: Welche Unterlagen brauche ich?
- Fazit: Auch ohne Job die Steuer im Blick behalten
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich arbeitslos bin?
Grundsätzlich gilt: Wer ausschließlich Arbeitslosengeld I bezieht, ist nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wie Steuerbot erklärt. Anders sieht es jedoch aus, wenn neben dem Arbeitslosengeld weitere Einkünfte erzielt wurden, zum Beispiel:
- Lohn aus einer früheren Anstellung im selben Jahr
- Nebentätigkeiten oder Minijobs
- Abfindungen
- Elterngeld oder Krankengeld (Progressionsvorbehalt!)
Auch wer verheiratet ist und gemeinsam mit dem/der Partner*in veranlagt wird, kann zur Abgabe verpflichtet sein, wenn der/die Partner*in Einkünfte hatte, so Steuerbot.
Warum kann eine Steuererklärung trotz Arbeitslosigkeit sinnvoll sein?
Auch wenn keine Pflicht besteht, kann es sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen – vor allem, wenn im selben Jahr vor der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung bestand, wie Steuern.de berichtet. Dann besteht die Chance auf eine Steuererstattung, insbesondere wenn:
- Der Lohn nicht ganzjährig bezogen wurde
- Werbungskosten wie Fahrtkosten, Bewerbungsunterlagen oder Fortbildungen angefallen sind
- Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) geltend gemacht werden können
Arbeitslosengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt
Das Arbeitslosengeld I selbst ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt, wie smartsteuer berichtet. Das bedeutet: Es wird bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt, wodurch sich der Steuersatz auf andere (steuerpflichtige) Einkünfte erhöht, so smartsteuer. Das kann zu einer Steuernachzahlung führen – insbesondere, wenn zusätzlich Lohn- oder Abfindungen geflossen sind.
Hierzu ein Beispiel: Wer in den ersten Monaten des Jahres gearbeitet und anschließend Arbeitslosengeld erhalten hat, muss möglicherweise einen höheren Steuersatz auf den Arbeitslohn zahlen, weil das Arbeitslosengeld den Steuersatz beeinflusst.
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Steuererklärung und Arbeitslosigkeit: Welche Unterlagen brauche ich?
Für die Steuererklärung bei Arbeitslosigkeit sind laut steuern.de folgende Unterlagen wichtig:
- Lohnsteuerbescheinigung(en)
- Bescheid über das Arbeitslosengeld (von der Agentur für Arbeit)
- Nachweise über Werbungskosten, z. B. Bewerbungskosten, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen
- Belege für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Fazit: Auch ohne Job die Steuer im Blick behalten
Arbeitslosigkeit hat zwar direkte Auswirkungen auf das Einkommen, doch steuerlich ergeben sich daraus keine automatischen Nachteile. Im Gegenteil: Durch den Progressionsvorbehalt kann sich der Steuersatz erhöhen, was eine sorgfältige Steuererklärung umso wichtiger macht. Wer seine Unterlagen vollständig und korrekt einreicht, hat gute Chancen, Steuervorteile zu nutzen und möglicherweise Geld zurückzubekommen.