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Millionen Arbeitnehmer betroffen: Merz will umstrittenes Verbot abschaffen

Die Rente benötigt dringend eine Reform. Nach seinem Wahlsieg möchte Friedrich Merz diese verändern. Die möglichen finanziellen Auswirkungen sind enorm.

Rolle mit einem Hundert-Euro-Schein-Hintergrund.
© Getty Images/iStockphoto/anilakkus

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Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich des Themas Rente angenommen: Die Aktivrente und das Kippen des Vorbeschäftigungsverbots sind aktuell in aller Munde. Was genau dahinter steckt, was das für dich bedeutet und wann die REgelungen greifen sollen, liest du hier.

CDU plant steuerfreien Nebenverdienst für Rentner:innen

Als Bundeskanzler hat Friedrich Merz eine Reformierung der Rente auf den Plan gehoben. Ein steuerfreier Nebenverdienst für Rentner:innen, wie aus dem „Sofortprogramm für Wohlstand und Sicherheit“ der CDU hervorgeht, ist durch. Konkret bedeutet das: Wer im Alter freiwillig arbeitet, soll bis zu einem monatlichen Gehalt von 2000 Euro steuerfrei bleiben. 

Dabei setzen Konservative und Liberale große Erwartungen in die sogenannte „Aktivrente„: Eine Prognos-Studie im Auftrag der neoliberalen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zeigt, dass sie zu einer zusätzlichen Wertschöpfung zwischen 3,6 und 18,2 Milliarden Euro führen könnte. Außerdem könnten zusätzliche Steuereinnahmen und Sozialabgaben in Höhe von 1,3 bis 5,2 Milliarden Euro erzielt werden.

Unbegrenzter Hinzuverdienst bei der Rente schon jetzt möglich – aber nicht steuerfrei

Schon jetzt besteht die Möglichkeit, neben der Rente zu arbeiten. Das Einkommen wird nicht auf die Rente angerechnet, muss jedoch zusammen mit der Rente versteuert werden. Rentner:innen haben zudem die Option, freiwillig in die Rentenkasse einzuzahlen. Dadurch sammeln sie weiterhin Entgeltpunkte, was zu einer Erhöhung der Rente im Juli des folgenden Jahres führt.

Wann kommt die „Aktivrente“?

Wie merkur.de berichtete, erklärte Rentenexperte Peter Knöppel, dass noch einige Details zur Aktivrente zu klären seien, bis es zu einem Gesetzesentwurf komme. Zum Beispiel, ob sie auch für Menschen gelten solle, die vorzeitig in Altersrente gingen. Nach aktuellem Stand sei dies nicht geplant.

Wann kommt nun die Aktivrente für Arbeitnehmer*innen (nach 1967 geboren und regulär nach dem 67. Lebensjahr in Rente )? Dies ist zum aktuellen Stand noch nicht klar.

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Regierung will Vorbeschäftigungsverbot kippen

Die Bundesregierung plant, das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot abzuschaffen – eine bisher kaum bekannte Regelung, die vor allem Rentner*innen betrifft. Dieses Verbot untersagt es Arbeitnehmer*innen, nach Renteneintritt im selben Unternehmen weiterzuarbeiten – selbst dann, wenn sie nur einen Minijob auf 538-Euro-Basis ausüben möchten.

CDU-Chef Friedrich Merz kritisierte dieses Verbot in der ARD-Talkshow Maischberger und nannte es „groben Unfug“:

„Wir werden etwas aufheben, was viele Menschen in Deutschland gar nicht wissen, dass es so etwas gibt. Sie dürfen, wenn Sie in Rente gehen, im selben Betrieb nicht weiterarbeiten – selbst für 530 Euro im Monat nicht. Das ist doch grober Unfug. Das werden wir ändern.“
(Quelle: ARD, Maischberger, 22. Mai 2024)

Auch die Deutsche Rentenversicherung bestätigt, dass derzeit nur mit einem gewissen Abstand oder in einem anderen Unternehmen nach Renteneintritt weitergearbeitet werden darf – insbesondere bei voller Rente und Minijob. Das sei eine rechtliche Hürde, die viele Rentner*innen und Arbeitgeber*innen unnötig belaste.

Die geplante Änderung soll laut Bundesregierung vor allem dazu beitragen, den Arbeitskräftemangel zu mildern und Rentner*innen mehr Flexibilität zu ermöglichen – ein Schritt, der auch von Arbeitgeberverbänden begrüßt wird.