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Rente: An diesen zwei Tagen wird sie im August 2025 ausgezahlt

Die Rente wird immer zu festen Terminen überwiesen. Wann genau sie im August 2025 auf dem Konto landet, liest du hier.

Viele 50-Euro-schein-Rollen auf beigen Hintergrund.
© Getty Images/Yulia Reznikov

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Die Rente ist für viele Senior*innen die wichtigste und oftmals auch einzige Einnahmequelle. Aus diesem Grund ist es für sie besonders wichtig zu wissen, wann das Geld auf dem Konto eingeht. Das Gute: Die Auszahlung der Rente folgt nach einem festen System. Daher stehen die Auszahlungstermine schon jetzt fest. Wann die Rente im August 2025 auf dem Konto eingeht, erfährst du hier. 

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Rente: Nach diesem System wird sie ausgezahlt

Die Auszahlung der Rente erfolgt nach einem festen System. Dabei wird das Geld durch den Rentenservice der Deutschen Post AG ausgezahlt und erfolgt in der Regel am Ende eines jeden Monats. So bestätigte eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung gegenüber RTL, dass Renten die ab dem 01.04.2004 beginnen, stets zum Monatsende ausgezahlt werden (nachschüssige Zahlung).

Personen mit einem Rentenbeginn bis zum 31.01. 2004 erhalten ihre Rente am Ende des vorhergehenden Monats für den folgenden Monat ausgezahlt. Die nennt man auch vorschüssige Zahlung. Dabei bezieht sich das Monatsende hierbei auf den letzten Bankarbeitstag, der aufgrund von Feiertagen oder Wochenenden variieren kann. Darüber hinaus hängt die tatsächliche Verfügbarkeit des Geldes auf dem Konto zudem von der jeweiligen Bank ab, wie die Sprecherin gegenüber RTL erklärte.

Rente: Das sind die Auszahlungstermine für August 2025 

Nun wissen wir, nach welchem System die Auszahlung der Rente erfolgt. Doch wann landet das Geld im August 2025 auf dem Konto? Berücksichtigt man die nachschüssige und vorschüssige Zahlung, ergeben sich folgende Termine:

  • Renten vor April 2004: Donnerstag, den 31. Juli 2025
  • Renten nach April 2004: Freitag, den 29. August 2025

Wer seine Rente an den genannten Daten nicht erhalten hat, sollte sich umgehend an den Rentenservice der Deutschen Post melden.

Hinweis: Bei Adressänderungen oder einer neuen Bankverbindung sollten Rentner*innen diese umgehend den Rentenservice darüber informieren. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die Rente auch pünktlich auf dem Konto eingeht.

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