Wer ein Netflix-Abo abgeschlossen hat, hat in den vergangenen Jahren dafür immer mehr zahlen müssen. Grund dafür waren regelmäßige Preiserhöhung. Ein Nutzer hat gegen Netflix geklagt – und gewonnen. Das Unternehmen muss ihm rund 200 Euro erstatten. Was das nun für Verbraucher:innen bedeutet und ob nun alle Anspruch auf eine Rückzahlung haben, erfährst du hier.
Landgericht Köln erklärt Netflix-Preiserhöhungen für unwirksam
Das Landgericht Köln hat die Preiserhöhungen von Netflix in den letzten Jahren für ungültig erklärt, wie der Spiegel berichtet. In dem Fall ging es dem Spiegel zufolge um drei Preiserhöhungen: Der Nutzer zahlte 2017 noch 11,99 Euro im Monat, bis 2022 stieg der Preis auf 17,99 Euro. Weil er nie ausdrücklich zugestimmt hatte, forderte er das Geld zurück – mit teilweisem Erfolg. Denn das Gericht entschied, dass Netflix dem Kläger 200 Euro zurückzahlen musste. Die Ansprüche aus den Preiserhöhungen von 2017 und 2018 sind nach Ablauf von drei Jahren verjährt.
Wie der Spiegel berichtet, kritisierte das Gericht, wie Netflix die Preiserhöhungen umgesetzt hat. Zwar holte der Streamingdienst eine formelle Zustimmung der Nutzer:innen ein, doch laut Urteil war nicht klar erkennbar, dass man der Änderung auch widersprechen konnte. Die Gestaltung der Schaltfläche und der Begleittext vermittelten den Eindruck, man müsse der Erhöhung zustimmen. Das verstößt laut Gericht gegen die Gebote von Treu und Glauben.
Können sich Betroffene nun auch ihr Geld zurückholen?
Vertreten wurde der Kläger von der Kanzlei WBS Legal, bei der auch der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke tätig ist. Seit dem Urteil vom 15. Mai haben Millionen Netflix-Nutzer:innen in Deutschland theoretisch die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern – vorausgesetzt, man hat das Abo ursprünglich zu einem niedrigeren Preis abgeschlossen.
Wer nun versuchen möchte, eine Rückerstattung zu erwirken, kann ein entsprechendes Musterschreiben von WBS Legal verwenden. Dieses soll nämlich dabei helfen, die Forderung durchzubekommen. Wie viel Geld du zurückbekommst, hängt vom Abo-Modell und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Ob Netflix freiwillig zahlt, ist allerdings fraglich. Wahrscheinlich wirst du dein Recht, wie der Kläger im Urteil, im Zweifel vor Gericht durchsetzen müssen.
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