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Mütterrente III kommt früher: Dann könnte sie ausgezahlt werden

Die Bundesregierung möchte die Mütterrente ausweiten, doch die Umsetzung ist gar nicht so einfach. Die Rentenversicherung gibt Hinweise auf einen ersten Auszahlungstermin.

Mutter hält Kind in die Luft.
© Getty Images/Oleg Breslavtsev

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Die Mütterrente III war ein Versprechen der Union im Wahlkampf – und hat es als fester Punkt in den Koalitionsvertrag geschafft.

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Mütterrente kommt nun doch früher als geplant

Zunächst gestaltete sich die Umsetzung komplizierter als gedacht. Die Einführung der geplanten Mütterrente III würde sich nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung erheblich verzögern. Nun kommt sie aber deutlich früher als gedacht! Wie wa.de berichtete, „einigten die Parteien sich auf einen Beginn im Jahr 2027. Ab diesem Zeitpunkt profitieren alle Mütter, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht haben, von der neuen Mütterrente und bekommen dann mehr Rente“.

Ab 2027 gibt’s mehr Rente für diese Mütter

Gute Nachrichten für viele Mütter: Die dritte Reform der Mütterrente startet früher als geplant – bereits zum 1. Januar 2027, wie auch rentenbescheid24.de berichtet. Ziel der Reform ist es, endlich für mehr Gerechtigkeit zu sorgen: Bisher wurden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur zweieinhalb Jahre Erziehungszeit (30 Monate) angerechnet. Für Kinder ab dem Jahr 1992 waren es dagegen drei volle Jahre.

Mit der neuen Regelung wird dieser Unterschied abgeschafft – künftig zählen für alle Geburten drei Jahre Erziehungszeit, wie die Deutsche Rentenversicherung bestätigt.

Was bedeutet das finanziell? Zum aktuellen Rentenwert (Stand: Juli 2025) würde das etwa 20 Euro mehr Rente im Monat pro Kind bedeuten – allerdings nur für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Und sollte der Starttermin doch noch wackeln, verspricht die Bundesregierung eine rückwirkende Auszahlung, so br.de.

So berichteten wir am 27. Juni 2025

Mütterrente III: Rentenversicherung nennt frühesten Auszahlungstermin

Die Einführung der geplanten Mütterrente III wird sich nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung deutlich verzögern. Zwar beabsichtigt die Bundesregierung, den Rentenanspruch für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern um einen halben Entgeltpunkt zu erhöhen – doch die Umsetzung wird voraussichtlich noch Jahre in Anspruch nehmen.

„Auch wenn die Mütterrente III bis Ende dieses Jahres beschlossen wird, werden wir sie erst ab 2028 auszahlen können“, erklärte Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung am 24. Juni bei der Bundesvertreterversammlung in Münster.

Warum die Umsetzung der Mütterrente III so lange braucht

Doch warum ist die Umsetzung der Mütterrente III so kompliziert? Der Grund: Die Programmierung kann nicht einfach auf den Strukturen der bereits umgesetzten Mütterrente I und II aufbauen. „Das liegt daran, dass es in den letzten Jahren mehrere Gesetzesänderungen gegeben hat, die es jetzt neu zu berücksichtigen gilt“, erklärt Piel. Insgesamt seien über zehn Millionen Versicherungskonten anzupassen – eine enorme Herausforderung für die bereits stark ausgelastete IT der Rentenversicherung.

Piel warnt vor Rückzahlungen und fordert Finanzierung vom Bund

Anja Piel warnt vor den Folgen einer rückwirkenden Auszahlung der Mütterrente III. Diese könne komplexe Neuberechnungen bei Hinterbliebenenrenten und Grundsicherung auslösen – mit bürokratischem Aufwand für über eine Million Betroffene. Zudem betonte sie, dass die Maßnahme nicht beitragsfinanziert sei und daher – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – aus Steuermitteln bezahlt werden müsse.

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