Ab Oktober 2025 tritt die neue EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 in Kraft, die für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen soll. Im Netz kursieren jedoch Gerüchte, dass diese Regelung dazu führen könnte, dass Rentenzahlungen gestoppt werden. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat sich nun zu den Gerüchten geäußert. Alle Details hier.
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Was ist PSD3 und wie betrifft sie Rentenzahlungen?
Die PSD3 (Payment Services Directive 3) ist eine neue EU-Richtlinie, die ab Oktober 2025 gilt. Sie soll Betrügereien erschweren und die Sicherheit bei Online-Zahlungen erhöhen. Eine Maßnahme dieser Regelung sieht vor, dass Banken bei jeder Überweisung nicht nur die IBAN, sondern auch den Namen des Empfängers exakt mit den Bankdaten abgleichen müssen. Gibt es hier Unstimmigkeiten, darf die Bank die Überweisung ablehnen.
Rentenversicherung stell Falschmeldung klar
In sozialen Medien kursieren Meldungen, dass Rentenzahlungen für Oktober aufgrund der neuen Regelung gefährdet seien. Ein Beispiel: „‚Hans-Peter Müller‘ auf dem Rentenbescheid, aber ‚Hans Müller‘ bei der Bank? Zahlung blockiert.“ Die DRV stellt jedoch klar: Diese Meldung ist eine Falschbehauptung. Die Behörde macht von einer Sonderregelung Gebrauch. So darf die Deutsche Rentenversicherung bei den Rentenzahlungen auf die Prüfung von IBAN und Namen verzichten.
Dadurch sind Rentner*innen von dieser Kontrolle nicht betroffen. Auch im Oktober werden die Renten wie gewohnt überwiesen, selbst wenn es kleinere Unterschiede im Namen geben sollte.
DRV rät: Bei Rentenfragen auf offizielle Infos vertrauen
Die DRV weist darauf hin, dass in sozialen Medien und auf nicht-offiziellen Internetseiten teilweise ungenaue oder irreführende Informationen kursieren. Bei Fragen zu Leistungen oder Anspruchsvoraussetzungen empfiehlt sie, sich an die offiziellen Auskunftsstellen zu wenden oder eine persönliche Beratung zu nutzen.
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