Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist das nicht nur emotional eine schwere Zeit – oft kommen auch finanzielle Sorgen hinzu. Um Hinterbliebene abzusichern, gibt es in Deutschland die sogenannte Witwenrente. Doch nicht jeder erhält automatisch die „große Witwenrente“. Ein entscheidender Faktor ist das Alter des überlebenden Ehepartners. Hier erfährst du, ab welchem Alter du Anspruch auf die große Witwenrente hast – und welche weiteren Voraussetzungen gelten.
Alles zum Thema „große Witwenrente“:
Was ist die große Witwenrente?
Die große Witwenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird an hinterbliebene Ehepartner:innen gezahlt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – unter anderem in Bezug auf das Alter, aber auch auf Kinder und Erwerbsunfähigkeit, wie ihre-vorsorge.de berichtet. Demnach unterscheidet sie sich von der kleinen Witwenrente, die zeitlich befristet ist und in geringerer Höhe gezahlt wird.
Die Altersgrenze für die große Witwenrente
Ein zentraler Anspruchsgrund für die große Witwenrente ist das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Aktuell gilt: Anspruch besteht, wenn der/die hinterbliebene Ehepartner:in das 47. Lebensjahr vollendet hat, wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt. Diese Altersgrenze wurde zuletzt zum 1. Januar 2029 schrittweise von 45 auf 47 Jahre angehoben – je nach Todeszeitpunkt des Partners beziehungsweise der Partnerin und Geburtsjahr der Witwe oder des Witwers.
Wichtig: Die Altersgrenze gilt zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners/der Ehepartnerin. Wer zu diesem Zeitpunkt jünger ist, kann – sofern keine anderen Voraussetzungen vorliegen – nur die kleine Witwenrente beanspruchen.
Alternative Voraussetzungen: Kinder oder Erwerbsminderung
Auch wenn du noch nicht 47 Jahre alt bist, kannst du unter bestimmten Bedingungen trotzdem Anspruch auf die große Witwenrente haben, wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt. Ausnahmen gelten wenn,
- du ein gemeinsames Kind unter 18 Jahren erziehst.
- du selbst erwerbsgemindert bist.
Diese Kriterien ermöglichen auch jüngeren Hinterbliebenen Zugang zur großen Witwenrente.
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Große Witwenrente: Wie viel Geld gibt es
Die große Witwenrente beträgt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung in der Regel 55 % der Rente, die der Verstorbene beziehungsweise der Verstorbene zuletzt bezogen hat oder bezogen hätte. In Altfällen (Ehen vor 2002 mit Geburtsjahr vor 1962) kann sogar noch der alte Satz von 60 % gelten. Es erfolgt jedoch eine Anrechnung des eigenen Einkommens, wodurch sich der Auszahlungsbetrag verringern kann.