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GEZ-Gebühren: In diesen Fällen musst du keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Wenn bestimme Voraussetzungen gegeben sind, können sich manche Menschen von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Ein Überweisungsträger der GEZ liegt zwischen Geldscheinen und Münzen.
© Getty Images/imageBROKER RF

GEZ umgehen: Nur so geht es wirklich

Sieh im Video, wie du dir die Rundfunkgebühren sparen kannst.

Seit August 2021 muss jeder Haushalt in Deutschland gesetzlich einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat zahlen. Dieses Geld wird genutzt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Rundfunk- und Medienangeboten. Wenn du herausfinden möchtest, ob du von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden kannst und wie du dies beantragst, lies weiter, um alle relevanten Informationen zu erhalten.

Lesetipp: Wird der Rundfunkbeitrag doch erst 2027 erhöht?

Diese Personen müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Insgesamt belaufen sich die jährlichen Gebühren für die GEZ auf 220,32 Euro. Dies stellt für Menschen mit geringem Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Um das Existenzminimum nicht zu gefährden, sind folgende Personen vom Rundfunkbeitrag befreit:

  • Bürgergeld-Bezieher*innen
  • Sozialhilfeempfänger*innen
  • BaföG-Bezieher*innen
  • Pflegebedürftige
  • Asylbewerber*innen
  • Studenten
  • Arbeitnehmende, die zu wenig verdienen (Härtefallregel)

Doch nicht nur diese Personen können sich von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen auch Rentner*innen die GEZ nicht bezahlen. So können Personen, die im Alter Grundsicherung oder Erwerbsminderung beziehen, einen Antrag auf Befreiung stellen. Erhalten Senior:innen Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz muss die Rundfunkgebühr ebenfalls nicht bezahlt werden.

Auch für Personen, die pflegebedürftig sind, gelten Ausnahmen. Allerdings reicht hierfür nicht allein ein Pflegegrad aus, sondern es sind bestimmte Leistungen erforderlich. So können sich Personen, die Pflegegeld beziehen, in einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz von der GEZ-Gebühr befreien lassen.

Darüber hinaus gelten die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII sowie die Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Gründe für eine Befreiung. Wenn Rentner:innen in einem Seniorenheim leben, können sie neben der Pflegehilfe auch eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen.

Warum müssen Senior:innen die Gebühr nicht zahlen?

Doch keine Sorge. Auch wenn du die genannten Kriterien nicht erfüllst, gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten, die dafür sorgen könnten, dass du keinen Rundfunkbeitrag zahlen musst. So kannst du zum Beispiel einen Härtefallantrag stellen, wenn dein Einkommen nur geringfügig über dem sozialen Bedarf liegt und weniger als der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro beträgt. Des Weiteren können Rentner*innen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, aber diese nicht in Anspruch nehmen, sich ebenfalls von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.

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So kannst du dich von der GEZ befreien lassen

Wenn du die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllst, kannst du einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Das entsprechende Formular findest du auf der Website der Öffentliche-Rechtlichen. Wenn dies ausgedruckt und ausgefüllt ist, schicke dieses anschließend samt aller erforderlichen Unterlagen und Nachweisen an den Beitragsservice. Dabei solltest du den Antrag erst dann abschicken, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Doch aufgepasst! Schicke nur Kopien an die entsprechende Stelle, niemals Originaldokumente.

So jetzt fehlt nur noch die richtige Adresse. Diese lautet wie folgt: 

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Rückwirkende Befreiung: Ist das möglich?

In der Regel gilt: Nur wer einen Antrag auf Befreiung stellt, muss den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen – vorausgesetzt, alle Bedingungen werden erfüllt. Aus diesem Grund ist es ratsam, zeitnah einen Antrag zu stellen. Wer seinen Anspruch aber jetzt erst erkennt, muss sich keine Sorgen manchen. Denn eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden.

Quellen: t-online.de, infranken.de und biallo.de

Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen: Ist das möglich?

Eines vorweg: In der Regel ist der Rundfunkbeitrag nicht steuerlich absetzbar, es sei denn, das Finanzamt genehmigt dies ausdrücklich. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. erläutert, dass diese Option besteht, wenn die Behörde eine doppelte Haushaltsführung anerkennt. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn du in Dresden lebst und in Berlin arbeitet und dort ebenfalls eine Wohnung besitzt.

In solchen Fällen wird die Rundfunkgebühr als Bestandteil der Arbeitsmittel betrachtet und kann in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden – dies geschieht in Anlage N. Gemäß WISO Steuer können Steuerzahler im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Kosten steuerlich geltend machen, und zwar bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Monat. Darunter fallen auch die Rundfunkgebühren.

Wann man die GEZ anteilig von der Steuer absetzen kann

Besitzer:innen eines Arbeitszimmers können einen Teil ihrer Rundfunkgebühren absetzen. Das funktioniert, indem sie die Größe ihres Arbeitszimmers im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche (einschließlich des Arbeitszimmers) berechnen. Die Kosten für die Rundfunkgebühren werden dann entsprechend diesem prozentualen Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche der Wohnung abgesetzt.

Fürs bessere Verständnis hier ein Beispiel: Nehmen wir an, du lebst in einer 100 Quadratmeter großen Wohnung. Das Arbeitszimmer nimmt davon 20 Quadratmeter ein. Mit einem Rundfunkgebührensatz von 18,36 Euro pro Quadratmeter ergibt sich ein anteiliger Betrag von 3,672 Euro, der absetzbar wäre, vorausgesetzt das Finanzamt erkennt das Arbeitszimmer an.