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Ferienhaus vermietet? So vermeidest du Fehler in der Steuererklärung

Du vermietest ein Ferienhaus? Was es dabei in Sachen Steuererklärung alles zu beachten gibt, erklären wir dir hier.

Seitenansicht einer jungen Frau mit Fernglas, die auf dem Balkon steht und vom Fenster der Mietvilla aus gesehen wird.
© Getty Images/Klaus Vedfelt

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Ein eigenes Ferienhaus ist für viele ein Traum – besonders, wenn es sich auch finanziell durch Vermietung trägt. Doch wer sein Ferienhaus vermietet, muss sich nicht nur um Gäste kümmern, sondern auch um steuerliche Pflichten. In diesem Artikel erfährst du, was du in der Steuererklärung angeben musst und worauf es dabei ankommt.

Lesetipp: Bearbeitung der Steuererklärung: Diese Belege brauchst du unbedingt

Ferienhaus vermietet? Diese 5 Steuerfehler solltest du vermeiden

Wer ein Ferienhaus vermietet, muss Einnahmen und Ausgaben korrekt beim Finanzamt angeben. Doch gerade bei privaten Vermieter*innen schleichen sich häufig Fehler ein, die teuer werden können. Diese 5 Steuerfehler solltest du deshalb unbedingt vermeiden:

1. Privatnutzung nicht korrekt angeben

Wenn du dein Ferienhaus nicht ausschließlich vermietest, sondern es auch selbst nutzt oder Freunden überlässt, musst du das dem Finanzamt mitteilen. Die sogenannte „eigennützige Nutzung“ senkt anteilig deine steuerlich absetzbaren Kosten, wie Lohnsteuer kompakt berichtet. Wer diese Nutzung verschweigt oder zu niedrig angibt, riskiert Ärger bei einer Betriebsprüfung.

Tipp: Führe ein Nutzungsprotokoll, in dem du belegst, wann und wie das Ferienhaus genutzt wurde – von dir oder zahlenden Gästen

2. Liebhaberei statt Gewinnerzielungsabsicht

Das Finanzamt prüft, ob du tatsächlich mit dem Ferienhaus Geld verdienen willst – oder ob du es nur zum Schein vermietest, um Steuervorteile zu nutzen. Wird Liebhaberei unterstellt, können Verluste nicht steuerlich geltend gemacht werden, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. berichtet.

Tipp: Zeige eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht, etwa durch eine realistische Wirtschaftlichkeitsberechnung und regelmäßige Vermietung (mindestens 75 % der ortsüblichen Auslastung).

3. Kosten nicht sauber trennen

Renovierung, Instandhaltung, Ausstattung – viele Ausgaben fallen rund um ein Ferienhaus an. Doch nicht alles ist sofort absetzbar. Kosten müssen sauber aufgeteilt werden in:

  • Werbungskosten (z. B. Maklergebühren, Inserate),
  • Herstellungskosten (z. B. Neubau, grundlegende Sanierung),
  • laufende Betriebskosten (z. B. Strom, Reinigung).

Tipp: Nutze professionelle Buchhaltungssoftware oder eine Steuerberatung, um alle Belege korrekt zuzuordnen.

Ein Steuerformular mit Taschenrechner und Stift auf lila Hintergrund.
Nicht alle Ausgaben rund ums Ferienhaus sind sofort absetzbar – wichtig ist die korrekte Aufteilung in Werbungskosten. Credit: Getty Images/Tetiana Kitura

4. Abschreibungsmöglichkeiten nicht nutzen

Der Gebäudewert deines Ferienhauses kann über die Jahre abgeschrieben werden – meist mit 2 % jährlich. Viele Eigentümer*innen machen hiervon keinen Gebrauch oder setzen einen falschen Wert an (z. B. inklusive Grundstück, das nicht abschreibbar ist). Unser Tipp: Lasse den Gebäudewert sachgerecht ermitteln und berücksichtige ihn in deiner Steuererklärung – das reduziert deine Steuerlast spürbar.

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5. Umsatzsteuerpflicht übersehen

Bei der kurzfristigen Vermietung von Ferienunterkünften kann Umsatzsteuer fällig werden, insbesondere wenn die Einnahmen über 22.000 € pro Jahr liegen, wie GASTGEBEN berichtet. Wer das ignoriert, riskiert Nachzahlungen und Bußgelder. Unser Tipp: Kläre frühzeitig, ob du umsatzsteuerpflichtig bist – und ob sich ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung langfristig lohnt (z. B. wegen Vorsteuerabzug bei Anschaffungen).

Fazit: Ferienhausvermietung und Steuern – was wirklich zählt

Die Vermietung eines Ferienhauses bringt steuerliche Vorteile, aber auch Pflichten mit sich. Wer Einnahmen und Ausgaben korrekt dokumentiert und die private Nutzung sauber abgrenzt, kann sich über steuerliche Entlastungen freuen. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, eine*n Steuerberater*in zurate zu ziehen – besonders, wenn es um die Abgrenzung zur Liebhaberei oder um Fragen zur Umsatzsteuer geht.