Das erste Kind zu bekommen ist für viele Eltern oder auch werdende Eltern eine große Umstellung – und zwar nicht nur mental, sondern auch finanziell. Denn Fakt ist, Kinder können ganz schön kostspielig sein. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche Zusatzleistungen des Staates, die Eltern finanziell entlasten sollen. Neben dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und dem Elterngeld gibt es dabei auch das ElterngeldPlus und den zugehörigen Partnerschaftsbonus. Was genau das ist und wer Anspruch darauf hat, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zum Thema „ElterngeldPlus“:
Was ist ElterngeldPlus?
Das reguläre Elterngeld steht Eltern zu, die nach der Geburt des Kindes erstmal nicht arbeiten gehen und somit finanziell etwas eingeschränkt sind. Wer sich jedoch dazu entscheidet, trotzdem für einige Stunden zu arbeiten, kann das ElterngeldPlus beziehen. Das Besondere dabei ist, dass Eltern es doppelt so lange erhalten können wie das normale Elterngeld. Das bedeutet, ein Monat Basiselterngeld entspricht genau zwei Monaten ElterngeldPlus.
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Diese Eltern erhalten den Partnerschaftsbonus
Wer ElterngeldPlus bezieht, kann mit dem sogenannten Partnerschaftsbonus einerseits noch mehr Geld herausholen und andererseits das ElterngeldPlus auch einige Monate länger beziehen. Wer zusammen mit seinem Partner oder seiner Partnerin diesen Partnerschaftsbonus nutzen möchte, muss jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen:
- beide Elternteile den Partnerschaftsbonus gleichzeitig nutzen.
- sie den Partnerschaftsbonus für mindestens zwei oder höchstens vier direkt aufeinander folgende Lebensmonate beantragen.
- beide Elternteile in Teilzeit mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Entscheidend sind dabei die durchschnittlichen Wochenstunden im Monat.

Pro Monat liegt der Partnerschaftsbonus dann irgendwo zwischen 150 und 900 Euro. Werden die Voraussetzungen jedoch für einen Monat nicht erfüllt, so müssen die Eltern das Geld für diesen Zeitraum wieder zurückzahlen.
Fazit: Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus nutzen
Trotz des irreführenden Namens haben auch Alleinerziehende die Möglichkeit, den Partnerschaftsbonus zu nutzen. Dabei ist lediglich zu beachten, dass die Personen auch steuerrechtlich als alleinerziehend gelten und nicht mehr mit dem anderen Elternteil zusammenleben. Auch das gemeinsame Kind darf nicht bei dem anderen Elternteil leben.
Wenn Alleinerziehende zusätzlich noch 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten, erfüllen sie alle Voraussetzungen, um den Partnerschaftsbonus zu erhalten.