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Ehrenamt von der Steuer absetzen: Diese wichtige Regel solltest du kennen

Du arbeitest ehrenamtlich für eine Organisation oder einen Verein? Dann lies hier, ob du bestimmte Kosten von steuerlich absetzen kannst.

Frau Ehrenamt Steuer
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Steuerbescheid vom Finanzamt: Wie kriege ich meine Steuer-Rückerstattung schneller?

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Ehrenämter sind eine gute Sache. Viele Vereine und Einrichtungen würden ohne Menschen, die sich regelmäßig ehrenamtlich engagieren, gar nicht existieren oder funktionieren. Doch ein Ehrenamt ist oft auch mit etwas Aufwand verbunden. Anschaffungen und Fahrtkosten zahlen die ehrenamtlichen Mitarbeitenden nämlich selbst. Doch kann man eine ehrenamtliche Tätigkeit von der Steuer absetzen und sich zumindest Teile dieser Ausgaben wiederholen? In diesem Artikel verraten wir es dir.

Kann man ein Ehrenamt von der Steuer absetzen?

Allein in Deutschland gab es im Jahr 2024 etwa 16,4 Millionen Ehrenamtliche – also Menschen, die freiwillig und unentgeltlich für eine Organisation, ein Unternehmen oder einen Verein arbeiten. Wer ein Ehrenamt ausübt, weiß jedoch nur zu gut, dass man dafür oft selbst tief in die eigene Tasche greifen muss. Denn Fahrt- oder Verpflegungskosten werden nur selten von den jeweiligen Organisationen übernommen.

Das hat leider auch zur Folge, dass diese Kosten nicht in Form von Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Denn als Werbungskosten können nur Aufwendungen geltend gemacht werden, die Zusammenhang mit einer bezahlten Tätigkeit stehen oder anderweitig steuerlich relevant sind.

Ehrenamt: So verdienst du trotzdem etwas Geld

Es gibt jedoch einen Trick, durch den ehrenamtliche Mitarbeiter:innen dennoch die Möglichkeit haben, etwas Geld wiederzubekommen. So ist es beispielsweise möglich, dass die Organisation oder der Verein selbst für die Fahrtkosten der Mitarbeiter:innen aufkommt und diese steuerfrei zurückerstattet.

Frau Ehrenamt
Bei einem Ehrenamt geht es nicht um das Geld. Credit: IMAGO/Shotshop

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass die Organisation ihren Mitarbeitenden eine Aufwandsentschädigung zahlt. Befindet sich diese im Rahmen der Ehrenamtspauschale und überschreitet eine Summe von 840 Euro pro Jahr nicht, so bleibt diese ebenfalls steuerfrei. Handelt es sich um eine Übungsleiterpauschale, bleiben sogar Summen in Höhe von bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei.

Fazit: Bei einem Ehrenamt geht es nicht ums Geld

Zwar ist es schön, wenn man sich für seine geleistete Arbeit etwas zurückholen kann, dennoch sollte es beim Ausüben eines Ehrenamts niemals darum gehen, Geld zu verdienen. Eine Aufwandsentschädigung dient lediglich dazu, die Mitarbeitenden für ihre Mühen zu belohnen und sie für selbstgeleistete Zahlungen zu entlohnen, nicht aber, um Kapital daraus zu schlagen.