n Deutschland nimmt die Anzahl von Geldautomaten kontinuierlich ab. Wer Bargeld braucht, muss daher oft auf Alternativen zurückgreifen. So heben viele Deutsche beim Einkaufen im Supermarkt Geld ab. Um an die Scheine zukommen, musste man jedoch oft über einen Mindestbetrag kommen. Doch dies könnte sich in Zukunft ändern. Denn das Europäischen Parlament hat sich auf neue Regeln für Zahlungsdienste verständigt. Was das für Verbraucher*innen genau bedeutet, liest du hier.
Lesetipp: Geld im Bankautomaten vergessen? Das musst du jetzt sofort tun
EU erleichtert Bargeldzugang: Geld abheben im Supermarkt auch ohne Einkauf
Wir haben es alle schon einmal erlebt: Man benötigt Bargeld, doch der nächste Geldautomat ist zu weit weg. Also ab in den nächsten Supermarkt, um dort an der Kasse Geld abzuheben. Doch oftmals muss man noch Waren in einem bestimmten Wert mitnehmen, um an das dringend benötigte Bargeld zu kommen — bis jetzt. Denn wie die Tagesschau berichtet, sollen EU-Bürger*innen künftig einfach im Supermarkt Geld abheben.
Denn das Europaparlament und die Vertreter der 27 Mitgliedstaaten haben sich auf ein Gesetzespaket geeinigt, das vor allem in ländlichen Regionen den Zugang zu Bargeld erleichtern soll. Noch müssen Parlament und Rat das Paket formal bestätigen, bevor es in Kraft tritt, so die Tagesschau.
Künftig soll es möglich sein, an der Kasse bis zu 150 Euro abzuheben – selbst wenn man nichts einkauft. Bisher funktioniert das in den meisten Supermärkten nur, wenn gleichzeitig ein Einkauf per Karte bezahlt wird. In Deutschland können Kundinnen und Kunden auf diese Weise derzeit bis zu 200 Euro abheben, doch das neue Gesetz soll den Service EU-weit ausweiten und so besonders Menschen in abgelegenen Gebieten mehr Flexibilität bieten, wie die Tagesschau berichtet.
EU sorgt für mehr Transparenz bei Gebühren und Wechselkursen
Die EU führt neue Regeln ein, die besonders Urlaubern beim Geldabheben im Ausland helfen sollen. Geldautomaten müssen laut der Tagesschau künftig vorab über zusätzliche Gebühren informieren, zum Beispiel wenn die Karte nicht zur Bank des Automaten gehört. Wer in Dänemark Kronen oder in Polen Zloty abhebt, sieht außerdem den Wechselkurs in Euro. Auch Kontoauszüge sollen klarer werden: Händler müssen künftig den tatsächlichen Namen des Ladens oder Onlineshops angeben. Bisher werden dort oft nur Zahlungsdienstleister aufgeführt, die die Transaktion abwickeln.
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EU verschärft Regeln gegen Betrug bei Zahlungen
Zahlungsdienstleister wie Banken müssen künftig prüfen, ob Name und Kontonummer des Empfängers beziehungsweise der Empfängerin übereinstimmen, bevor eine Überweisung ausgeführt wird, so die Verbraucherzentrale. Kommt es zu Versäumnissen bei der Betrugsprävention, können Anbieter für Verluste der Kundinnen und Kunden haftbar gemacht werden. Besonders im Fokus steht Identitätsbetrug, bei dem Betrüger*innen sich als Bankmitarbeitende ausgeben und Kund*innen zu Zahlungen verleiten, wie die Tagesschau berichtet.
In solchen Fällen müssen die Zahlungsdienstleister den vollen Betrag erstatten, sofern der Betrug bei der Polizei gemeldet wurde. Auch Online-Plattformen haften künftig gegenüber Banken, wenn sie über betrügerische Inhalte informiert wurden und diese nicht entfernt haben.




