Jede:r, der/die in einem Arbeitsverhältnis steckt, hat im Jahr einen gewissen Anspruch auf „bezahlte Freizeit“ besser bekannt als Urlaubstage. An diesen Tagen kannst du machen, was du möchtest und wirst dafür sogar noch bezahlt. Aber kannst du wirklich ALLES machen, was du möchtest und zum Beispiel einem anderen Job nachgehen? Wir erklären dir, ob arbeiten im Urlaub erlaubt ist.
Arbeiten im Urlaub: Das sagt das Gesetz
Im Bundesurlaubsgesetz sind alle rechtlichen Angelegenheiten geregelt, die etwas mit dem gesetzlichen Urlaub zu tun haben. Dort kannst du nachlesen, was für einen Urlaubsanspruch du hast, die dein Urlaub entlohnt wird und eben ob du während deines Urlaubs arbeiten darfst. Das ist im §8 des BUrlG geregelt. Und die Regelung ist sehr kurz und eindeutig, denn dort steht: „Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.“
Das bedeutet, du darfst während deines Urlaubs ehrenamtlich arbeiten, im Garten arbeiten, deinen Nachbar:innen helfen, aber eben nicht für deine Arbeit bezahlt werden. Dir während deines Urlaubs also einen 450 €-Job zu suchen, ist eine ganz schlechte Idee. Es können nämlich schwerwiegende Konsequenzen auf dich zukommen.
Diese Konsequenzen können dir blühen, wenn du im Urlaub arbeitest
Wenn dein:e Chef:in mitbekommt, dass du während des Urlaubs gearbeitet hast, steckst du gewaltig in der Patsche. Eine Kündigung ist dir dann so gut wie sicher. Allerdings kann es sogar noch schlimmer kommen. Je nachdem wie viel Geld du nebenbei verdient hast, kann dich dein Arbeitgeber sogar anzeigen und das ganze gerichtlich klären lassen. Im Urlaub zu arbeiten, ist also überhaupt keine gute Idee.
Darf dich dein:e Chef:in während des Urlaubs kontaktieren?
Grundsätzlich gilt, dass du dich während deines Urlaubs erholen sollst. Wenn du ständig damit rechnen musst, dass dich dein:e Chef:in kontaktiert, ist diese Erholung nicht gewährleistet. Am besten du nimmst dein Diensthandy und Dienstlaptop also gar nicht erst mit in Urlaub oder schaltest zumindest alles stumm.
In manchen Arbeitsverträgen steht, dass du einmal am Tag deine Mailbox abhören musst oder für eine gewisse Zeit erreichbar sein musst – kein Scherz. Solltest du das in deinem Vertrag lesen, ist es empfehlenswert, diese Klausel zu prüfen. Für deine 24 Tage Mindesturlaub, ist so ein Absatz nämlich unzulässig.
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