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Aufgepasst: Diese 5 Änderungen im Dezember sollte jeder in Deutschland kennen

Jeden Monat kommen Änderungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu. Was du für den Monat Dezember unbedingt wissen musst, erfährst du hier.

Ein festlicher Dezemberkalender, geschmückt mit weihnachtlicher Dekoration und Geschenkpapier, der die Weihnachtsstimmung versprüht.
© Getty Images/Alexandr Kolesnikov

Laut Studie: In diesem Job mangelt es an Frauen!

Manche Jobs sind richtig Männerdomänen. DIESER Job gehört auch dazu. Dabei machen ihn laut einer Studie Frauen mindestens genauso gut, wenn nicht sogar besser.

Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu – doch auch im Dezember stehen noch wichtige Änderungen und Termine an, die für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland relevant sind. Wir geben einen Überblick, was es jetzt zu beachten gilt.

Lesetipp: Rente: Wer im Dezember 2025 eine Nachzahlung bekommt

1. Erwerbsminderungszuschlag wird Teil der Rente

Ab dem 1. Dezember 2025 gibt es für rund drei Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner eine wichtige Neuerung: Der bisher gesonderte Zuschlag wird künftig direkt in die reguläre Rente integriert und auf Basis der Entgeltpunkte berechnet, die bis zum 30. November 2025 vorliegen. Betroffen sind vor allem Personen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben.

Die Umstellung erfolgt automatisch – ein Antrag ist nicht nötig. In einigen Fällen kann es zu kleinen Nachzahlungen kommen. Da der Zuschlag nun als regulärer Rentenbestandteil zählt, wirkt er sich auf Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung aus. Auch bei Hinterbliebenenrenten wird der integrierte Zuschlag künftig berücksichtigt.

2. Online-Shops: Widerrufsbutton wird ab Dezember Pflicht

Ab dem 19. Dezember 2025 müssen alle Online-Händler einen deutlich sichtbaren Widerrufsbutton auf ihrer Webseite anbieten – die Umsetzungsfrist endet an diesem Tag. Ziel der Regelung ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern das Widerrufen von Verträgen so einfach wie möglich zu machen. Wer den Button nicht korrekt einbindet, muss mit Abmahnungen und verlängerten Widerrufsfristen rechnen.

3. Mehr Transparenz bei Strom- und Gaspreisen ab Dezember 2025

Ab Dezember 2025 müssen Energieversorger Preiserhöhungen klar und nachvollziehbar erklären. Kundinnen und Kunden erhalten detaillierte Informationen und werden auf ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen – ein Anbieterwechsel wird dadurch einfacher. Gleichzeitig wurden die Regeln für Grund- und Ersatzversorgung angepasst, um Unterbrechungen bei Zahlungsrückständen zu vermeiden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb ihre Strom- und Gasverträge prüfen und bei Bedarf vergleichen.

4. Krankenkassenbeiträge 2026: Neue Freibeträge und Wechselmöglichkeiten

Im Dezember legen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für 2026 fest. Prognosen zufolge liegt der Durchschnitt bei etwa 2,5 Prozent. Für Betriebsrentner steigt der monatliche Freibetrag auf 187 Euro, sodass auf diesen Betrag keine Krankenkassenbeiträge anfallen. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, können Versicherte ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und ohne Nachteile zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

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5. Deutsche Bahn: Fahrplanwechsel und Preisänderungen

Am 14. Dezember 2025 startet der neue Winterfahrplan der Deutschen Bahn. Auf zentralen Strecken wird das Angebot ausgebaut: ICE-Sprinter fahren künftig häufiger zwischen Berlin und Stuttgart sowie Hamburg und Frankfurt, auch die Direktverbindungen zwischen München und Berlin werden verstärkt. Gleichzeitig passen sich die Preise an: Die Flexpreise steigen um 5,9 Prozent, die BahnCard 100 um 6,6 Prozent, während BahnCard 25, BahnCard 50 sowie Super Sparpreis und Sparpreis stabil bleiben. Wer seine Tickets bis zum 14. Dezember bucht, kann noch zu den alten Preisen reisen – selbst für Fahrten, die erst nach dem Fahrplanwechsel stattfinden.