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Werkstudent:in Arbeitszeit: So viele Stunden darfst du pro Woche arbeiten & diese Rechte hast du

Welche Arbeitszeit steht dir als Werkstudent eigentlich zu? Lies hier, wie viele Stunden du pro Woche arbeiten darfst, ob du zusätzlich noch einen Nebenjob haben kannst & welche Rechte du ansonsten hast.

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Diese Arbeitszeiten kannst du als Werkstudent haben. Erfahre hier, wie viele Stunden du arbeiten darfst und wann es Ausnahmen gibt. Foto: imago images/Cavan Images

Du arbeitest als Werkstudent:in in einem Unternehmen und fragst dich, wie viel du eigentlich arbeiten darfst? Welche Arbeitszeit du als Werkstudent:in haben darfst und welche Rechte dir außerdem zustehen, erfährst du in diesem Artikel.

Arbeitszeit als Werkstudent:in – maximal 20 Stunden

Bist du Werkstudent:in in einem Unternehmen, geht man davon aus, dass du ein:e sogenannte:r „ordentliche:r Student:in“ bist. Konkret bedeutet das, dass du dich im Alltag hauptsächlich deinem Studium widmest. Legst du also ein Urlaubssemester ein, machst ein Teilzeitstudium oder absolvierst ein Duales Studium hast du leider keinen Anspruch auf einen Job als Werkstudent:in.

Bist du also ein:e „ordentliche:r Student:in“ darfst du als Werkstudent:in arbeiten und hast somit auch den Anspruch darauf, 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. So hast du genügend Zeit, dich deinem Studium zu widmen und verdienst nebenbei noch etwas Geld. Doch warum sind es 20 Stunden pro Woche?

Das lässt sich hauptsächlich auf die verschiedenen Versicherungen zurückführen. Als Student:in unter 25 Jahren bist du in der Regel noch über die Krankenkasse deiner Eltern mitversichert und musst somit nicht viele Abgaben machen. Damit du nicht aus diesem Studentenstatus herausfällst, darfst du allein aus versicherungstechnischen Gründen schon nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Insgesamt darfst du also nicht mehr als 52 Wochen pro Jahr 20 Stunden beziehungsweise 26 Wochen im Jahr 40 Stunden arbeiten.

Übrigens: Als Werkstudent:in bist du außerdem von sämtlichen Abgaben an die Pflege- und Arbeitslosenversicherung ausgenommen. Verdienst du zwischen 450 und 850 Euro monatlich, musst du zusätzlich nur einen deutlich verminderten Beitrag an die Rentenversicherung zahlen.

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In den Semesterferien darfst du als Werkstudent:in deutlich mehr Stunden arbeiten. Foto: imago images/Westend61

Werkstudent:in Arbeitszeit: In diesen Fällen darfst du mehr als 20 Stunden arbeiten

20 Stunden pro Woche sind also die Regel. Doch wie bei jeder Regel hat auch sie ein paar Ausnahmen. Genauer gesagt gibt es diese beiden Ausnahmeregeln:

1. Semesterferien

Ja, du hast richtig gelesen: In den Semesterferien darfst du mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. In dieser Zeit darfst du deine Werkstudent:innen-Tätigkeit auch in Vollzeit – also mit 40 Stunden pro Woche – ausüben.

Insgesamt darf die Arbeitszeit von 26 Wochen im Jahr aber nicht überschritten werden. Ansonsten verlierst du deinen Status als Werkstudent:in und musst wie alle anderen Arbeitnehmer:innen auch sämtliche Beiträge an die Versicherungen zahlen.

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2. Wochenende

Wenn du während deiner Tätigkeit als Werkstudent:in hauptsächlich abends, nachts oder am Wochenende arbeitest, darfst du in diesem Fall auch die maximale Anzahl von 20 Stunden pro Woche überschreiten.

Das musst du vorher aber mit deine:r Arbeitgeber:in genaustens absprechen. Beachte hierbei außerdem, dass dein Fokus weiterhin auf deinem Studium liegt und du dich nicht überarbeitest.

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Hast du als Werkstudent:in noch zusätzlich einen Nebenjob, musst du deine Arbeitszeit als Werkstudent:in reduzieren. Foto: imago images/Cavan Images

Arbeit als Werkstudent:in und Nebenjob – Geht das?

Du studierst, arbeitest tagsüber als Werkstudent:in und übst am Wochenende noch einen anderen Nebenjob aus? Dann solltest du ein paar grundsätzliche Dinge beachten, damit du deinen Status als Werkstudent:in nicht verlierst. Wenn du als Werkstudent:in arbeitest und zusätzlich noch einen Nebenjob hast, darfst du während der Vorlesungszeit eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche und 26 Wochen im Jahr nicht überschreiten.

Ein Beispiel: Wenn du also einen Nebenjob hast, der unter der Woche stattfindet, darfst du Montag bis Freitag je nur 3 Sarbeiten, musst aber deine Arbeitszeit als Werkstudent:in pro Tag auf 5 Stunden anpassen, damit du die 20 Stunden pro Woche nicht überschreitest. In den Semesterferien darfst du dann natürlich wieder mehr arbeiten.

Tipp: Hast du einen Nebenjob, solltest du das immer mit der Firma, für die du als Werkstudent:in tätig bist, absprechen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

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Fazit: Teile deine Arbeitszeit als Werkstudent:in gut ein

Da du jährlich die 26 Wochen Arbeitszeit keinesfalls überschreiten darfst, solltest du dir deine Arbeitszeit als Werkstudent:in stets gut einteilen und bestenfalls auch schon die Semesterferien, Urlaube aber vor allem eben dein Studium mit einplanen und berücksichtigen.

Als Werkstudent:in zu arbeiten ist eine wirklich tolle Möglichkeit, sich neben dem Studium noch ein bisschen Geld dazu zuverdienen, jedoch solltest du dein Studium wegen der Arbeit als Werkstudent:in niemals vernachlässigen.

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