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An diesen Aussagen erkennen Personaler, dass du im Vorstellungsgespräch lügst

Um sein Gegenüber im Vorstellungsgespräch zu überzeugen, wird gerne einmal etwas geflunkert. Viele erfahrene Personaler:innen erkennen Lügen jedoch sofort.

Frau schüttelt bei Vorstellungsgespräch die Hand.
© Getty Images/Coolpicture

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Wir lügen, schwindeln und flunkern bis zu 200 Mal am Tag. Damit wir auch ja unseren Traumjob bekommen, wird im Bewerbungsgespräch gerne einmal gelogen. So eine kleine Notlüge wird schon nicht weiter tragisch sein – werden die meisten von uns denken. Ein Trugschluss. Denn erfahrene Personaler:innen erkennen Lügen im Vorstellungsgespräch sofort. Welche Formulierungen du besser vermeiden solltest.

Lügen im Vorstellungsgespräch: Diese Formulierung lässt dich auffliegen

Ein Vorstellungsgespräch ist nicht immer leicht. So kommt es immer wieder vor, dass Bewerber:innen bei Fragen flunkern oder die Wahrheit noch etwas ausschmücken. Dabei sind viele davon überzeugt, dass die kleinen Lügen schon nicht auffallen werden – ein fataler Trugschluss.

Denn erfahrene Personaler:innen erkennen schon an bestimmten Formulierungen, ob sein Gegenüber die Wahrheit sagt oder eine Lüge auftischt. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest eine Studie des Blogs Leadership IQ von Karriere Experten Mark Murphy. Demnach sagen Bewerber:innen seltener die Wahrheit, wenn sie die Antwort auf die gestellte Frage sehr allgemein formulieren.

Bewerber:innen, die hingegen sehr präzise auf die Fragestellung eingehen, wirken deutlich überzeugender. Und das aus gutem Grund. Denn Menschen, die ihren Job wirklich gut ausgeführt haben, haben keinen Grund zu lügen. Darüber hinaus können sie aufgrund ihres tiefgehendes Wissen die Bewerbungsfrage deutlich detaillierter beantworten, als jemand der von dem Aufgabenbereich kaum Ahnung hat.

Diese Personalpronomen deuten auf eine Lüge hin

Doch das sind nicht die einzigen Anzeichen, welches Bewerber:innen der Lüge entlarven kann. Laut der Studie deuten auch die Wahl der Personalpronomen darauf hin, ob jemand die Wahrheit spricht oder nicht. Wenn der/die Bewerber:in in der ersten Person„ich“, „wir“ (z.B.: “ Ich konnte im Jahr 2022 die Umsatzzahlen um 35 Prozent steigern“) deutet dies daraufhin, dass er die Erfahrung tatsächlich gemacht hat.

Erfindet der/die Bewerber:in hingegen eine Situation bzw. ein Erlebnis, so spricht er den Studienergebnissen nach besonders häufig in der zweiten oder dritten Person (z.B.: „Man steigert die Umsatzzahlen, indem man diese Methode anwendet“). Die Wahl dieser Ausdrucksweise hat dabei einen bestimmten Grund: Der/die Bewerber:in möchte von seinen Aussagen distanzieren und spricht daher auch in einer gewissen Distanz über sich und seine beruflichen Erfahrungen.

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Um die Vergangenheit zu beschönigen, verwenden Lügner:innen laut Studie zudem auch deutlich mehr Adverbien („sehr“, „wirklich“). Während Menschen, die die Wahrheit sprechen, ihre Erlebnisse und Erfolge ganz präzise und schnörkellos schildern. Ein Umstand, den erfahrene Personaler:innen natürlich wissen und während des Gesprächs drauf achten.

Lügen im Vorstellungsgespräch: Diese sind erlaubt

Eines halten wir fest: Wer sich bewirbt, sollte unbedingt die Wahrheit sagen. Denn wenn die Lüge einmal bemerkt wird, war es das mit dem Traumjob. Doch einige Notlügen sind im Vorstellungsgespräch sogar gesetzlich erlaubt sozusagen als eine Art Notwehr gegen unzulässige Fragen. Wenn du eine Frage zu folgenden Themen gestellt bekommst, ist es dir erlaubt, zu flunkern:

  • Fragen zur Familienplanung (Kinderwunsch oder Heiratsabsichten)
  • Fragen zur Gesundheit (aktueller Gesundheitszustand oder Krankheiten in derFamilie)
  • Fragen zu privaten Ansichten (Konfession oder Parteiangehörigkeit)
  • Generelle Fragen zur Person (Herkunft, mögliche Verschuldung oder Vermögensverhältnissen)