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Steht dein Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag drin?

Muss in deinem Arbeitsvertrag festgelegt sein, ob, wie viel und wann du Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommst? Wir haben die Antwort für dich.

Frau sitzt vor Laptop. Die Stimmung ist weihnachtlich. Hinten steht ein Weihnachtsbaum.
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4 Irrtümer aus dem Arbeitsrecht

Wir klären 4 Mythen aus dem Arbeitsrecht auf. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Weihnachtgeld ist eine Riesenhilfe, wenn du erwerbstätig bist und zu den Feiertagen eine Finanzspritze brauchst. Die Einmalzahlung von deinem Arbeitgeber kann dich wahrlich retten, um pünktlich Geschenke zu kaufen und der Familie den Magen an Heiligabend zu füllen. Doch stellt sich die Frage: Wo wird überhaupt festgehalten, ob und wann ich Weihnachtsgeld empfange? Wir klären, ob es im Arbeitsvertrag stehen muss oder nicht.

Nicht jede:r bekommt Weihnachtsgeld

Zunächst einmal ist der Zuschuss zur Weihnachtszeit eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers. Er ist nicht verpflichtet, dir diesen zu zahlen. Ob du ihn bekommst und wie hoch dieser ausfällt, kannst du hier lesen: Diese Personen haben Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Wie hoch dein Weihnachtsgeld ausfällt, kann deutlich variieren. Dabei kommt es auf den individuellen Anspruch jeder Arbeitnehmerin und jedes Arbeitnehmers an. Manche Regelungen sehen für die weihnachtliche Finanzspritze etwa 50 % des monatlichen Bruttogehalts vor.

Muss im Arbeitsvertrag stehen, ob du Weihnachtsgeld bekommst?

Feststeht: Geregelt sollte die Zahlung grundsätzlich durch eine offizielle Vereinbarung sein. Das heißt, dass entweder in deinem Arbeitsvertrag festgelegt ist, wann und wie viel Weihnachtsgeld du erhältst, oder die Bedingungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinigungen geregelt sind.

Solche allgemeinen Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang vor individuellen Verträgen. Genau sollte darin eine vertragliche Klausel Klarheit über Höhe, Bedingung und Zeitpunkt der Zahlung schaffen.

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Die Ausnahme durch das Gewohnheitsrecht

Wird in deinem Betrieb schon seit Jahren Weihnachtsgeld gezahlt, ohne, dass es vertraglich festgelegt ist, kannst du dich auf das Gewohnheitsrecht beziehen. Sollte dein Arbeitgeber auf einmal beschließen, dir die finanzielle Hilfe zur Weihnachtszeit nicht auszuzahlen, hast du möglicherweise trotzdem durch das Gewohnheitsrecht Anspruch darauf. Dein Arbeitgeber kann grundsätzlich eine solche regelmäßige Praxis nicht einfach auflösen.

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Fazit: Nicht unbedingt im Arbeitsvertrag formuliert

Schlussendlich müssen die genauen Bedingungen rund um das Weihnachtsgeld nicht in deinem individuellen Arbeitsvertrag stehen. Allerdings sollten diese entweder in Tarifverträgen oder Betriebsverträgen enthalten sein. Informiere dich und scheue nicht davor, nachzufragen. Schließlich tut einem das Weihnachtsgeld in der stressigen und finanziell strapazierenden Zeit jeder und jedem gut.