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Diese 5 Irrtümer über die Witwenrente solltest du kennen

Die Witwenrente ist ein vielschichtiges Thema, das häufig für Verwirrung sorgt. Hier räumen wir mit fünf Irrtümern auf.

Witwenrente Frau
© IMAGO/Westend61

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Nach dem Tod eines Partners oder einer Partnerin erhält die überlebende Person einen Teil der Rente des Verstorbenen, was im Volksmund als Witwenrente bekannt ist. Welche Irrtümer heute noch über sie kursieren, erfährst du im Folgenden.

Witwenrente: Was ist das?

Zunächst einmal: Was genau ist die Witwenrente? Offiziell heißt sie Hinterbliebenenrente und wird an Personen gezahlt, die zum Zeitpunkt des Todes ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners noch verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten. Da Frauen statistisch länger leben als Männer, erhalten überwiegend sie diese Leistung – daher der gebräuchliche Name „Witwenrente“. Auch Männer (Witwer) können diese Rente erhalten, wenn ihr Partner oder ihre Partnerin verstirbt.

Witwenrente: Diese 5 Irrtümer solltest du kennen

Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht mit der Witwenrente. Entgegen einigen Vorstellungen gibt es nämlich noch viele Irrtümer, die bis heute im Umlauf sind. Damit ist jetzt aber Schluss! Denn wir decken hier drei Mythen rund um das Thema Witwenrente auf:

1. Die Rente wird automatisch gezahlt“

Viele gehen fälschlich davon aus, dass nach dem Tod des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin die Leistung – die sogenannte Witwenrente (bei Hinterbliebenenfrau) bzw. Witwerrente (bei Hinterbliebenenmann) – automatisch von der Rentenversicherung einsetzt. Das stimmt jedoch nicht: Der Anspruch muss beantragt werden, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Selbst wenn der Verstorbene bereits eine Alters‑ oder Erwerbsminderungsrente bezogen hat, erfolgt keine Leistungsauslösung ohne Antrag.

Witwenrente
Nicht jede:r Hinterbliebene ist auch berechtigt für die Witwenrente. Credit: IMAGO/Westend61

2. Witwenrente gibt es nur für Frauen

Ein häufiger Irrtum: Auch Männer haben Anspruch auf Witwenrente, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Begriff „Witwenrente“ wird weiterhin verwendet, obwohl geschlechtsneutral auch von „Hinterbliebenenrente“ gesprochen werden könnte.

3. Bei Wiederheirat ist die Rentenberechtigung vorbei

Es hält sich hartnäckig die Vorstellung, dass mit einer Wiederheirat automatisch alle Ansprüche aus der vorherigen Ehe entfallen. Das ist nach geltendem Recht nicht ohne Weiteres so. Endet die neue Ehe durch Tod des zweiten Ehepartners oder Ehepartnerin, kann gewählt werden zwischen der Rente aus der ersten oder der zweiten Ehe.

Auch bei Scheidung und anschließender Wiederheirat kann in bestimmten Fällen erneut ein Anspruch entstehen („Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten“). Wir empfehlen: Nach einer Wiederheirat die individuelle Anspruchssituation prüfen lassen.

4. Die Höhe der Witwenrente bleibt immer gleich

Auch diese Annahme stimmt nicht. Hinterbliebenenrenten werden – ähnlich wie Altersrenten – regelmäßig angepasst (z. B. zum 1.7. eines Jahres). Zusätzlich kann sich nach Ablauf einer Frist aus der kleinen in eine große Hinterbliebenenrente wechseln lassen, wodurch sich der Prozentsatz verändert (z. B. 25 % befristet → später 55 % oder 60 %).

5. Die Rente kann vererbt werden

Hier gilt klar: Die Hinterbliebenenrente endet mit dem Tod der Berechtigten. Ein Kläger‑ oder Erbanspruch gegenüber der Rentenversicherung besteht nicht – Leistungen werden nicht über den Tod hinaus oder an Erben ausgezahlt, wie rentenbescheid24.de berichtet.

Gender Pension Gap: Rente von Frauen ist 27,1 % niedriger als die von Männern

Frauen stehen in Sachen Einkommen nach wie vor schlechter da als Männer – und das gilt auch für die Rente. Wie das Statistische Bundesamt berichtet, erhielten Frauen ab 65 Jahren 2023 nur 18.663 Euro brutto jährlich, während Männer derselben Altersgruppe durchschnittlich 25.599 Euro brutto bekamen. Diese Einkünfte setzen sich aus Renten, Hinterbliebenenrenten und privater Vorsorge zusammen. Damit beträgt der sogenannte Gender Pension Gap laut dem Statistische Bundesamt 27,1 Prozent.

Dabei sind die Ursachen für das Einkommensgefälle im Alter sind vielfältig, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Dabei werden diese Gründe am häufigsten angeführt:

  • Frauen arbeiten häufiger in schlechter bezahlten Branchen als Männer.
  • Sie sind öfter in Teilzeitstellen tätig.
  • Frauen nehmen häufiger und längere Auszeiten für Care-Arbeit.
  • Sie sind seltener in Führungspositionen anzutreffen.

Um den Gender Pension Gap auszugleichen, sollten Frauen auf die Altersvorsorge achten. Was sie dabei beachten sollten, liest du in diesem Artikel: Altersvorsorge für Frauen – Tipps für finanzielle Absicherung.

Fazit: Witwenrente: Abwägen lohnt sich

Es kursieren viele Missverständnisse rund um die Witwenrente – einige davon konnten wir inzwischen klären. Allerdings lohnt sich ein Antrag nicht in jedem Fall automatisch. Ob du die Rente beantragst oder nicht, hängt von deiner individuellen Situation ab und sollte genau durchgerechnet werden. Zum Glück hast du in der Regel noch etwas Zeit, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.