Draußen ist es schon jetzt in den meisten Regionen Deutschlands ziemlich warm und im Laufe des Tages wird es noch deutlich wärmer. Diese Temperaturen kann man aber auf der Arbeit erst recht nicht aushalten. Wir zeigen dir, welche Regeln bei Hitze am Arbeitsplatz gelten.
Das musst du über „Hitze am Arbeitsplatz“ wissen:
Hitze am Arbeitsplatz: Diese Temperaturschwellen stehen im Arbeitsschutzrecht
Bei Hitze am Arbeitsplatz verlieren alle Beteiligten. Die Mitarbeiter:innen, weil sie keinen klaren Gedanken mehr fassen können und die Arbeitgeber:innen, weil die Leistungsfähigkeit sinkt. Davon sind selbst Angestellte im Büro betroffen, solange sie von summenden und vor allem heiß laufenden EDVs umgeben sind.
Zuerst die schlechte Nachricht: Es ist keine Temperatur festgelegt, die ein „Hitzefrei“ zur Folge haben könnte. Du hast also keinen „direkten Rechtsanspruch“ auf klimatisierte Räume. Die vielleicht gute, zumindest aber bessere Nachricht: Arbeitgeber:innen müssen Fürsorge leisten und die Arbeit so gestalten, dass die Gesundheit der Angestellten nicht gefährdet wird.
Dabei ist die Raumtemperatur entscheidend. Also die, die du empfindest. Umgeben von lauter Wärmequellen steigt die Temperatur deutlich über die eigentliche Lufttemperatur ohne Wärmestrahlung. Beispielsweise durch Beamer oder schlecht isolierte Fenster. Im Arbeitsschutzrecht sind dafür drei Temperaturschwellen festgelegt.

26 Grad: Gleitzeit als Alternative
Spätestens ab 26 Grad Raumtemperatur sollten Arbeitgeber:innen handeln. Besonders, wenn du und deine Kolleg:innen körperlich schwer arbeiten solltet oder jemand gesundheitlich vorbelastet ist. Wie genau gehandelt werden sollte, ist nicht festgelegt. Dafür gibt es nur die typischen Empfehlungen: Klimaanlage, morgens Lüften und so weiter.
Mit steigender Hitze am Arbeitsplatz werden auch Gleitzeiten interessanter. Nine-to-five Jobs liegen zum großen Teil in der Hitzephase. Man kann also früher beginnen oder eine lange Mittagspause einlegen. So etwas sollte schon vor dem eigentlichen Temperaturanstieg angestoßen und abgestimmt werden.
30 Grad: Kleiderordnung aufheben
Erst jetzt müssen Arbeitgeber:innen Maßnahmen auch wirklich ergreifen. Jalousien runter und Lüftung an. Von nun an wird auch über personenbezogene Maßnahmen nachgedacht. Zum Beispiel darüber, die Kleiderordnung endlich zu lockern. Außerdem ist das Bereitstellen von Wasserflaschen Pflicht.

35 Grad: Ab an den See!
Bei über 35 Grad nähern wir uns der arbeitsuntauglichen Zone. Die Maßnahmen werden schon deutlich strikter. Beschäftigte dürfen bei diesen Temperaturen nur dann arbeiten, wenn beispielsweise Luftduschen und zusätzliche Kühlphasen eingeplant werden.
Und natürlich: Genug trinken!
Fazit: Betriebsrat statt Krankschreibung
Einfach nicht zur Arbeit zu gehen ist zumindest keine schlaue Alternative. Im schlimmsten Fall sogar ein Kündigungsgrund. Du hast immerhin nicht einmal ein Recht darauf, dich krankschreiben zu lassen. Hitzefrei ist im Zweifelsfall also nur drin, wenn du in einem körperlich anstrengenden Beruf arbeitest und sehr wohlwollende Leute in den oberen Hierarchiestufen sitzen.
Wird nicht gehandelt, helfen nur noch ein Betriebsrat und dessen Vorschläge. Werden die vom Unternehmen auch nicht umgesetzt, geht es zwangsläufig bis vor eine externe Einigungsstelle.
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