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Fehlerhaften Rentenbescheid bekommen? Das solltest du tun

Fehler können sich überall einschleichen – auch in den Rentenbescheid. Wir verraten dir, wie du die kleinen Fehlerteufel findest und wie du dagegen vorgehen kannst.

Ein Stempel mit dem Aufdruck "Rentenbescheid" liegt auf einem Rentenantrag.
© Getty Images/iStockphoto

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Fehler können sich immer mal wieder einschleichen – auch bei der Deutschen Rentenversicherung. So kommt es hin und wieder vor, dass diese an Versicherte einen fehlerhaften Rentenbescheid verschickt. Auch wenn Fehler menschlich sind, können diese in Sachen Rente weitreichende Folge nach sich ziehen. Denn ein kleiner Fehler in der Berechnung kann für Betroffene über die gesamten Rentenjahre hinweg ein Verlust vo Tausenden Euro bedeuten. Doch das muss nicht sein. Wir verraten dir, was du tun kannst, wenn du einen fehlerhaften Rentenbescheid aus dem Briefkasten gezogen hast.

Rentenbescheid – was ist das eigentlich?

Um den Rentenbescheid zu erhalten, musst du einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen und wird nicht automatisch zugestellt. Üblicherweise erhältst du diesen am Ende deiner beruflichen Laufbahn. Dabei enthält das Schreiben wichtige Informationen wie zum Beispiel die Rentenhöhe, der Beginn der Rentenauszahlung und die Art der Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente). Um den Antrag zu bearbeiten, benötigt die Rentenversicherung in der Regel drei Monate.

Normalerweise besteht der Rentenbescheid aus sage und schreibe zwölf Seiten und enthält darüber hinaus die einen oder anderen komplizierten Begriffe. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du dir genügend Zeit nimmst und den Rentenbescheid in aller Ruhe durchgehst.

So kannst du deinen Rentenbescheid überprüfen

Um sicherzustellen, dass der Rentenbescheid korrekt ist und alle relevanten Versicherungszeiten darin enthalten sind, empfiehlt es sich, eine Überprüfung durchzuführen. Dabei solltest du insbesondere auf diese potenziellen Fehlerquellen achten:

  1. Sind die Basisdaten korrekt? Wurde die richtige Rentenart und Krankenkasse angegeben?
  2. Überprüfe den Versicherungsverlauf: Wurde auch wirklich alle Versicherungszeiten berücksichtigt? In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen: Auch Ausbildungszeiten und Zeiten der Arbeitslosigkeit gelten als rentenrechtliche Zeiten. Zusätzlich sollten auch die eingezahlten Beiträge auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
  3. Sind die berechneten Abschläge korrekt? Wurden alle freiwilligen Zahlungen an die Rentenversicherung im Rentenbescheid berücksichtigt?
  4. Falls du Kinder erzogen hast, solltest du darüber hinaus die Kindererziehungszeiten überprüfen.

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Das kannst du machen, wenn du einen fehlerhaften Rentenbescheid erhalten hast

Ein Rentenbescheid kann insbesondere dann Fehler enthalten, wenn du beispielsweise oft den Job gewechselt hast und dadurch auch die Beiträge geschwankt haben. Daher ist es wichtig, den Rentenbescheid sorgfältig zu prüfen. Wenn dir bei der Überprüfung Fehler ins Auge stechen, solltest du unbedingt Widerspruch einzulegen – und das so schnell wie möglich. Denn nach Erhalt des Rentenbescheids hast du hierfür nur 4 Wochen Zeit. Aber keine Sorge. Selbst nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen, um deine Rentenansprüche erneut prüfen zu lassen.

So stellst du einen Widerspruchsantrag

Okay, nun wissen wir, dass man bei einem fehlerhaften Rentenbescheid einen Widerspruchsantrag stellen muss. Doch wie funktioniert das genau? Das ist gar nicht mal so schwer und zudem auch noch vollkommen kostenlos. Um Widerspruch einzulegen, musst du lediglich deine Rentenversicherungsnummer, den Rentenversicherungsträger mit Adresse, das Datum und eine Begründung an die Deutsche Rentenversicherung schicken. Diese wird den Widerspruchsantrag dann prüfen.

Wenn dein Widerspruch erfolgreich ist, erhältst einen sogenannten Abhilfebescheid. Dann hast du einen Anspruch auf Nachzahlung für bis zu vier Jahre – in bestimmten Fällen auch länger. Selbst wenn der/die Rentenversicherte verstorben ist, haben hinterbliebene Ehepartner:innen oder Erben das Recht, Widerspruch einzulegen und eine Nachzahlung zu erhalten.

Falls dein Widerspruchsantrag jedoch nicht gebilligt wurde, reicht die Deutsche Rentenversicherung diesen an die Zentrale Widerspruchsstelle weiter. Ein Ausschuss entscheidet über die Rechtmäßigkeit deines Widerspruchs.