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Kann ich Urlaubstage kurzfristig zurückgeben? Das sagt die Rechtslage

Wer schon mal einen Urlaub geplant hat, weiß, dass das auch ganz schön schnell mal in die Hose gehen kann. Corona/ Unwetterwarnung/ Umplanungen haben vielleicht auch dir schon einmal die Urlaubsplanung versaut. Doch kann ich Urlaubstage kurzfristig zurückgeben?

Urlaubstage zurückgeben Frau Arbeit
Kann ich Urlaubstage kurzfristig zurückgeben? Wie sieht die rechtliche Situation aus? Foto: Getty Images/Maskot

Ist es möglich Urlaubstage kurzfristig zurückzugeben? Nach deutschem Recht haben Arbeitnehmer:innen jedes Jahr Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen. Diese Tage sollen den Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, sich zu erholen und eine Auszeit von den Anforderungen des Arbeitsplatzes zu nehmen. Da sich das Leben aber leider nicht planen lässt, kann es immer wieder zu ungeplanten Ausfällen kommen.

Das Kind ist krank, das Ferienhaus wurde storniert oder Unwetterwarnungen machen einem einen dicken Strich durch die Rechnung. Habe ich dann als Arbeitnehmer:in ein Recht darauf, meine Urlaubstage kurzfristig zurückzugeben?

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So schnell, macht einem das Leben einen Strich durch die Urlaubsrechnung? Doch was passiert mit meinen Urlaubstagen? Foto: Getty Images/ Westend61

Ein einmal genehmigter Urlaubsantrag ist für beide Seiten verbindlich und kann nur einvernehmlich wieder aufgehoben werden

Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Urlaubstage kurzfristig zurückgeben?

Nein„, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln der Berliner Zeitung. „Ein einmal genehmigter Urlaubsantrag ist für beide Seiten verbindlich und kann nur einvernehmlich wieder aufgehoben werden.

Wenn Arbeitnehmer:innen also kurzfristig Urlaubstage zurückgeben müssen, müssen sie ihre Vorgesetzten so schnell wie möglich darüber informieren. In manchen Fällen ist der Arbeitgeber in der Lage, dem Antrag stattzugeben, aber es kann auch vorkommen, dass der oder die Arbeitgeber:in dazu nicht in der Lage ist. Dies kann der Fall sein, wenn das Unternehmen unterbesetzt ist oder wenn die Urlaubstage des Mitarbeitenden bereits verplant sind.

Frau hat Gespräch mit Chef
„Lass uns über meinen Urlaub sprechen.“ Foto: IMAGO Images / Westend61

Fragen kostet nichts

In solchen Fällen muss der Arbeitnehmer möglicherweise mit seinem Arbeitgeber verhandeln, um eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung zu finden. Der Arbeitnehmende kann sich beispielsweise bereit erklären, einige Urlaubstage zurückzugeben, um dafür zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche freie Tage zu erhalten. Oder es kann eine Vereinbarung getroffen werden, wonach einige Tage zu einem späteren Zeitpunkt frei genommen werden können, auch wenn dies nicht in die jährliche Urlaubszeit fällt.

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Es gibt ein Recht auf Erholung und Entspannung

Wichtig ist auch, dass Arbeitnehmer:innen nach deutschem Recht einen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen haben und nicht gezwungen werden können, ihre Urlaubstage ohne triftigen Grund zurückzugeben. Der Arbeitgebende muss auch das Recht auf Erholung und Entspannung respektieren und darf Mitarbeiter:innen nicht zwingen, während der Urlaubstage ohne deren Zustimmung zu arbeiten.

Urlaub Auto
Urlaubstage sammeln? Geht leider nicht. Foto: Getty Images/ :Kristina Lindberg

Urlaubstage sammeln funktioniert nicht

Beschäftigte können ihren Urlaub zudem gar nicht unendlich lange aufsparen. Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass der Urlaubsanspruch grundsätzlich am Jahresende oder allerspätestens am 31. März des Folgejahres verfällt.

Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer aber jeweils darauf hinweisen, wenn Urlaubstage zu verfallen drohen.

Urlaubstage kurzfristig zurückgeben: ein Glücksspiel

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die kurzfristige Rückgabe von Urlaubstagen ein komplexes Thema ist, das im deutschen Recht geregelt ist. Wenn Arbeitnehmer:innen Urlaubstage zurückgeben müssen, müssen sie ihre Vorgesetzten so schnell wie möglich informieren und eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung aushandeln.