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Überstunden während der Schwangerschaft – ist das überhaupt erlaubt?

Auch wenn eine Schwangerschaft keine Krankheit ist, haben Arbeitnehmerinnen in dieser Phase Anspruch auf einen besonderen Schutz – dies gilt auch für die Arbeitszeit.

Schwangere Frau im Meeting.
© Getty Images/Maskot

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Wenn ein Kind unterwegs ist, ändert sich einiges im Leben. So gelten für Schwangere auch im Beruf ganz andere Regeln. Wir erklären dir, was das Mutterschutzgesetz in Sachen Überstunden, Arbeitszeit und Pausen genau vorsieht.

Überstunden während der Schwangerschaft – Das sagt die Rechtslage

Zwar ist eine Schwangerschaft keine Krankheit, dennoch gelten in Deutschland besondere Regelungen, um die Gesundheit der werdenden Mutter während der Arbeitszeit zu schützen. So schließt das deutsche Gesetz Überstunden während der Schwangerschaft grundsätzlich aus. So dürfen diese laut § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht mehr als 8 Stunden und 30 Minuten täglich arbeiten.

Doch nicht nur das. Nach dem Mutterschutzgesetz (§ 5 MuSchG) ist es werdenden und stillenden Müttern darüber hinaus untersagt, zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens zu arbeiten. Folglich sind Nachtschichten oder Rufbereitschaften für sie nicht mehr möglich. Damit eine Schwangere nach 20 Uhr bis 22 Uhr arbeiten kann, ist ein behördliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Dazu gehört unter anderem auch, dass sich die Betroffene ausdrücklich dazu bereit erklärt, um diese Uhrzeit zu arbeiten.

Arbeitspausen während der Schwangerschaft: Was gesetzlich vorgeschrieben ist

Hinsichtlich der Pausenregelung ändert sich für Schwangere nichts. Arbeiten diese länger als sechs Stunden, so haben sie wie andere Berufstätige auch Anspruch auf 30 Minuten Pause. Auch wenn das Mutterschutzgesetz keine besondere Pausenregelung vorsieht, sollten Schwangere stets darauf achten, dass sie nicht unter chronischem Stress leiden. Sollte dies trotz der gesetzlichen Pausen der Fall sein, kann ein Arzt oder eine Ärztin per Attest ein Beschäftigungsverbot aushändigen. Falls notwendig, kann dieses sogar bis sechs Wochen vor der Entbindung der gesetzliche Mutterschutz ausgesprochen werden.

Sind Vorsorgetermine während der Arbeitszeit erlaubt?

Ja, Schwangere dürfen Vorsorgetermine während der Arbeitszeit wahrnehmen. Denn gemäß § 7 MuSchG hat dein Arbeitgeber dich für sämtliche notwendigen Untersuchungen während der Schwangerschaft und Mutterschaft freizustellen – und zwar bezahlt. Für Schwangere bedeutet dies im Einzelnen: Arbeitszeit, die beim Arzt bzw. der. Ärztin verbracht wurde, muss nicht nachgearbeitet werden.

Doch aufgepasst! Falls du aufgrund einer Erkrankung oder aus Gründen, die nicht mit Ihrer Schwangerschaft zusammenhängen, ärztlich behandelt werden musst, greift das Mutterschutzgesetz nicht. Konkret bedeutet dies: Wenn es sich um keinen Ernstfall handelt, muss der Arzttermin außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden.

Quellen: t-online.de, profamilia.de und berndt-arbeitsrecht.de