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Im Büro Tattoo zeigen: Kann dein Chef das verbieten?

Darfst du im Büro dein Tattoo zeigen? Oder kann dein:e Chef:in dir das verbieten? Wir haben uns die Rechtslage einmal angesehen.

Frau zeigt Tattoo im Büro
Du willst dein Tattoo im Büro zeigen und weißt nicht, ob du das darfst? Wir haben uns die Rechtslage für dich angeschaut. Foto: IMAGO Images / Westend61

Tattoos werden immer beliebter und gehören mittlerweile zu unserer Gesellschaft dazu. Vor allem die Körper der jüngeren Generationen zieren viele Körperbemalungen. Doch was bedeutet das für den Arbeitsplatz? Darf man sein Tattoo im Büro zeigen? Oder gibt es bestimmte Regeln, die einem das verbieten? Wir haben nachgeforscht.

Fast jeder fünfte Deutsche ist tätowiert

Dass Tattoos nicht nur eine Modeerscheinung in kleinerem Kreise sind, zeigt die Apotheken Umschau schon im Jahr 2019. Denn hier kam heraus, dass fast jede:r fünfte PErson tätowiert ist. Besonders verbreitet sind die Körperbemalung bei den unter 20- bis 29-Jährigen, wo fast jeder Zweite ein Tattoo auf seinem Körper vorweisen kann, so eine Umfrage des Ipsos-Instituts.

Doch was bedeutet das für den Arbeitsplatz? Arbeitnehmer:innen stellen sich dementsprechend zurecht die Frage, ob man sein Tattoo im Büro zeigen darf oder ob diese allgemein am Arbeitsplatz erlaubt sind. Wir haben uns angeschaut, wie die Rechtslage dazu aussieht.

Frau im Büro mit Tattoo
In vielen Büros darf man seine Tattoos schon offen zeigen.

Tattoo im Büro zeigen: Es gilt (erst einmal) das Recht auf freie Entfaltung

Manche Chef:innen sehen Tattoos vielleicht nicht so gerne. Allerdings gilt für jede Person in Deutschland Artikel 12 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ Was man mit seinem eigenen Körper macht, ist also vollkommen einem selbst überlassen. Die Tattoos auf deiner Haut sind damit Privatsache, mit welcher dein:e Arbeitgeber:in nichts zu tun hat. Diese/r darf also keine rechtlichen Schritte einleiten, die zum Verbot des Tattoos oder sogar zur Kündigung deiner Person führen.

Doch wie so oft, gibt es auch in diesem Fall Ausnahmen. Vor allem bei Beamt:innen oder Personen im öffentlichen Dienst werden Tattoos deshalb kritisch gesehen – und das vor allem, wenn sie während der Arbeit nicht abgedeckt werden können. Personen mit Uniformpflicht sollen eine neutrale Amtsführung verkörpern und den Staat repräsentieren.

Tattoo im Büro zeigen
Vor allem bei Beamt:innen ist das Thema „Tattoo im Büro zeigen“ eher schwierig. Foto: IMAGO Images / Westend61

Tattoos mit persönlicher Note oder gar Meinung können deshalb dazu führen, dass das Vertrauen in die Person minimiert wird. Denn: Die Persönlichkeit und Individualität soll der Berufsausübung untergeordnet werden.

Beamt:innen darf verboten werden, Tattoos zu besitzen

Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 14.05.2022 beschlossen, dass es legitim ist, wenn von Beamt:innen in Uniform verlangt wird, keine Tätowierungen im „sichtbaren Körperbereich“ zu haben. Somit ist es auch verboten, sich dort neu tätowieren zu lassen. Zum sichtbaren Körperbereich zählen der Kopf, der Hals, die Hände und die Unterarme. An anderen Stellen ist das Tattoo laut diesem Urteil kein Problem.

Auch im Bank- und Finanzwesen, sowie in Anwaltskanzleien wird immer sehr auf Seriosität bedacht. Tattoos mindern in diesem Fall anscheinend die Seriosität dieser Branchen und führen dazu, dass Kund:innen negative Rückschlüsse auf die Mitarbeitenden und damit auf das Unternehmen an sich ziehen.

Für Arbeitgeber:innen gilt hier das sogenannte Direktionsrecht. Dieses besagt, dass man dem/r Arbeitnehmer:in aufgrund des Arbeitsvertrages Weisungen erteilen kann – unter anderem eben die Regel, dass Tattoos nicht erlaubt sind und dafür sorgen, dass die Seriosität des Unternehmens darunter leide.

Tattoo im Büro zeigen: Wann werden sie zum Problem?

Tattoos gehören mittlerweile zu unserem Alltag und in vielen Unternehmen werden sie auch akzeptiert und respektiert. Wenn dein:e Arbeitgeber:in ein Problem mit deinem Tattoo haben sollte, redet gemeinsam über die Größe, das Motiv und die Intention des Tätowierens. Außerdem geht das Tattoo in vielen Fällen abzudecken – auch das kann eine Lösung für das Problem sein.

Allerdings gibt es auch Fälle, wo nicht sichtbare Tattoos für Beamt:innen zum Problem werden können. Dies ist meistens der Fall, wenn die Tattoos eine Straftat oder Missachtung der Verfassung zum Ausdruck bringen. Auch Motive, die sexistische, gewaltverherrlichende oder rassistische Darstellungen zeigen, können dafür sorgen, dass die Seriosität und Kompetenz eines/r Beamt:in infrage gestellt wird.

Fazit zum Thema „Tattoo im Büro zeigen“

Wenn du ein Tattoo hast und dieses auch gerne der Welt präsentierst, solltest du vorher mit deinem/r Chef:in sprechen, ob es okay ist, dieses Tattoo im Büro zu zeigen. Bevor du dir ein Motiv auf die Haut stechen lässt, solltest du allerdings immer überlegen, in welcher Branche du tätig bist und wie das Tattoo dort aufgenommen werden könnte. Dementsprechend kannst du dir auch überlegen, wo du dein Tattoo platzieren möchtest.