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Zu viel Gehalt bekommen? Wann du es zurückzahlen musst

Ein Blick auf die Gehaltsabrechnung offenbart, dass man versehentlich zu viel Gehalt erhalten hat. Behalten und freuen – oder ehrlich sein und zurückzahlen? Wie man sich richtig verhält, erfährst du hier.

Eine Gehaltsabrechnung liegt auf Darauf liegen Münzen und Geldscheine.
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Über Gehalt sprechen: Ist das erlaubt?

In vielen Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel, die den Arbeitnehmern verbietet, über das Gehalt zu sprechen. Aber ist das überhaupt rechtens? Wir klären auf!

Ein winziger Fehler in der Buchführung genügt, und schon erhält der/die Arbeitnehmer:in eine überhöhte Gehaltszahlung auf seinem/ihr Konto. Doch ist das wirklich ein Grund zur Freude? Bis wann Arbeitgeber zu viel gezahltes Gehalt zurückfordern können und wie man sich als Arbeitnehmer:in in einer derartigen Situation am besten verhält, erfährst du hier.

Zu viel Gehalt bekommen: Muss man es zurückzahlen?

Es kann gelegentlich vorkommen, dass man ein höheres Gehalt erhältst als üblich. In solchen Situationen ist es wichtig, nicht einfach darüber hinwegzusehen und das zu viel gezahlte Geld zu behalten. Stattdessen solltest du direkt mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin sprechen, um zu klären, ob es sich um einen Fehler handelt. Wenn das Gehalt absichtlich überwiesen wurde, kann es nicht ohne weiteres zurückgefordert werden.

Wenn jedoch ein Fehler seitens einer anderen Person, wie beispielsweise der Buchhaltung, vorliegt, bist du in der Regel dazu verpflichtet, den Nettobetrag zurückzuerstatten. Ignorierst du die Umstände, könnte dies im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen. Eben aus diesem Grund ist es wichtig, proaktiv zu handeln und die Angelegenheit schnellstmöglich zu klären, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden und mögliche Konsequenzen zu verhindern.

Dann darf man das Geld behalten

Manchmal dürfen Arbeitnehmer:innen das zu viel gezahlte Gehalt behalten. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitgeber bereits bei der Zahlung weiß, dass er zu viel zahlt. Dies könnte zutreffen, wenn etwa ein Wochenendzuschlag gezahlt wird, obwohl der Arbeitnehmer nicht am Wochenende gearbeitet hat. Ebenso ist es der Fall, wenn einer Teilzeitkraft das Gehalt einer Vollzeitstelle ausgezahlt wird. In solchen Fällen erkennt der Arbeitgeber, dass der Betrag zu hoch ist, und der/die Arbeitnehmer:in darf das überschüssige Geld behalten.

Die Ausnahmen gelten jedoch nicht, wenn das Gehalt von einer externen Stelle oder einem/einer Buchhalter:in überwiesen wird, betont das Berufsjournal. Der Grund: In solchen Fällen hat der Arbeitgeber nämlich keine Kenntnis über die Höhe des ausgezahlten Gehalts.

Aber auch der  Rückforderungszeitraum spielt eine wichtige Rolle. Denn wenn ein Arbeitgeber erst nach einer gewissen Zeit bemerkt, dass zu viel gezahlt wurde und der Mitarbeiter das Geld bereits ausgegeben hat, kann dieser auf Entreicherung plädieren. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Beispielsweise wird es für den Arbeitgeber schwierig, eine Rückforderung durchzusetzen, wenn der Mitarbeiter mit dem überzahlten Urlaubsgeld bereits eine Reise unternommen hat

Zu viel Gehalt zurückfordern: Diese Fristen gelten

Wenn zu viel Gehalt ausgezahlt wurde, existiert eine bestimmte Frist für die Rückforderung. Diese Frist ist oft im Arbeits- oder Tarifvertrag sowie in der Betriebsvereinbarung festgelegt. Sollten dort keine spezifischen Angaben gemacht werden, gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Jahr, in dem der Fehler festgestellt wurde. Es ist ratsam, diese Regelungen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Rückforderung rechtzeitig erfolgt und keine Fristen verpasst werden.

Quellen: Berufsjournal, Advocard und Focus