Wenn du nach dem Versterben deines Ehepartners beziehungsweise deiner Ehepartnerin noch einmal heiratest, verlierst du normalerweise deinen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle, für die das nicht gilt. In diesem Artikel verraten wir dir, wann du heiraten kannst, ohne deine Witwenrente zu verlieren.
So behältst du deinen Anspruch auf Witwenrente:
Was ist die Witwenrente?
Zuerst müssen wir aber einmal klären, was die Witwenrente ist und wer Anspruch darauf hat. Der Begriff Witwenrente ist nämlich eher der umgangssprachliche Ausdruck. Eigentlich heißt die Witwenrente auch Hinterbliebenenrente. Sie wird an die Menschen ausgezahlt, die bis zum Tod ihres Ehepartners oder ihrer Ehepartnerin noch mit diesem oder dieser verheiratet waren.
Wenn man jedoch nach dem Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin erneut heiratet, verliert man damit auch den Anspruch auf die Witwenrente. Zumindest ist das der Fall, wenn man standesamtlich heiratet.
- Noch mehr zum Thema Rente findest du hier:
- Nicht ignorieren! Diese Warnung der Deutschen Rentenversicherung solltest du unbedingt ernst nehmen
- Rente mit 63 ist zu beliebt – warum nun bittere Folgen drohen
- Rentenausweis: Hier können Senioren eine Menge Geld sparen
- Monatsanfang oder Monatsende – wann erfolgt die Auszahlung der Rente?
- So hoch fällt die Rente einer Hausfrau aus
- Rente reicht nicht fürs Pflegeheim: Wer nun die Kosten tragen muss
In diesem Fall kannst du wieder heiraten und behältst deinen Anspruch auf die Witwenrente
Es gibt jedoch auch einen Ausnahmefall, bei welchem du heiraten kannst und deinen Anspruch auf die Witwenrente trotzdem nicht verlierst. Das ist der Fall, wenn du deine:n neue:n Partner:in nur kirchlich heiratest und nicht standesamtlich.
Denn seit 2009 kannst du in Deutschland auch ohne eine vorherige Trauung beim Standesamt kirchlich heiraten. Es gibt dabei jedoch noch einen kleinen Haken. Du behältst somit zwar deinen Anspruch auf Witwenrente aus deiner alten Ehe, sollte dein:e neue:r Partner:in jedoch auch verscheiden, hast du keinen Anspruch auf die Witwenrente aus dieser Ehe.
Wenn du dich dazu entscheidest, deine:n neue:n Partner:in trotzdem auch standesamtlich zu heiraten, hast du zwar keinen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, jedoch erhältst du eine Rentenabfindung, die 24-mal so hoch ist wie die monatliche Hinterbliebenenrente. Um die Abfindung zu erhalten, musst du die aktuelle Heiratsurkunde bei der Rentenversicherung einreichen.

Fazit: Du kannst die Witwenrente nach Scheidung wieder beantragen
Du kannst deine:n neue:n Partner:in also heiraten und verlierst trotzdem nicht deinen Anspruch auf die Witwenrente. Wenn du dich dazu entscheiden hast, deine:n neue:n Partner:in auch standesamtlich zu heiraten, erhältst du die Hinterbliebenenrente zwar nicht mehr, sollte diese Ehe aber irgendwann in die Brüche gehen, hast du jederzeit wieder die Möglichkeit, die Witwenrente zu beantragen. Dazu musst du dann erneut einen Antrag stellen.