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Viele Nebenkosten-Abrechnungen sind falsch: Das sind die 4 häufigsten Fehler

Wer in den kommenden Wochen seine Nebenkostenabrechnung erhält, sollte diese genau prüfen. Denn viele Abrechnungen sind fehlerhaft. Welche Punkte du genau prüfen solltest, erfährst du hier.

Eine Nebenkostenabrechnung liegt samt Geldscheinen und Taschenrechner auf dem Tisch.
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Energie sparen: Diese Mythen sind nicht wahr!

Gerade in der Energiekrise ist Strom sparen wichtiger denn je. Viele der weitverbreiteten Maßnahmen entpuppen sich jedoch nach einiger Zeit als Mythos.

In den nächsten Wochen werden wir sie wieder im Briefkasten vorfinden – die Nebenkostenabrechnung. Angesichts der hohen Energiepreise sollte sie sorgfältig geprüft werden. Denn was viele nicht wissen: Fast jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch. Die häufigsten Fehler haben wir für dich im Überblick.

Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft

Die Nebenkostenabrechnung wird einmal im Jahr fällig, doch die meisten von uns schenken ihr nur wenig Aufmerksamkeit, solange die Kosten nicht völlig aus dem Ruder laufen. Eine Rückzahlung sorgt natürlich für besondere Freude, aber unabhängig davon, ob es eine Rückerstattung oder eine Nachzahlung betrifft, solltest du die Nebenkostenabrechnung, sobald sie in deinem Briefkasten liegt, stets gründlich prüfen.

Denn laut dem Deutschen Mieterbund enthält „etwa jede zweite Abrechnung Fehler“. Das bedeutet, dass vielen von uns bares Geld entgeht. Die Auswertung zeigt außerdem, dass du nach einer gründlichen Prüfung durchschnittlich etwa 280 Euro sparen kannst. Wenn du also genauer hinschaust, hast du die Möglichkeit, tatsächlich erhebliche Beträge zu sparen. Angesichts der hohen Energiepreise ist es daher besonders ratsam, deine Nebenkostenabrechnung genausten zu überprüfen.

Das sind die 4 häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung

Nun wissen wir, dass fast jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch ist. Doch wo schleicht sich der Fehlerteufel am häufigsten ein? Hierzu gehören:

1. Nicht umlagefähige Kosten werden berechnet

Hin und wieder kommt es vor, dass sogenannte nicht umlagefähigen Kosten an die Mieter:innen weitergegeben werden. Was viele nämlich nicht wissen: Nicht alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gebäudes entstehen, dürfen in die Betriebskostenabrechnung einfließen. Laut Angaben der R+V gehören zu den sogenannten nicht umlagefähigen Nebenkosten Aufwendungen wie Verwaltungskosten, zu denen beispielsweise die Ausgaben für die Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon gehören.

Zusätzlich dazu sind Mieter:innen nicht dazu verpflichtet, für Reparaturkosten, Instandhaltungsausgaben oder Rücklagen aufzukommen. Laut dem Deutschen Mieterbund sollten die Kosten für kleinere Reparaturen, die vom Hausmeister durchgeführt werden, oder administrative Aufgaben aus der Betriebskostenabrechnung gestrichen werden.

2. Fehler in der Nebenkostenabrechnung: Falsch angewendete Verteilerschlüssel

Ein häufiges Problem in Betriebskostenabrechnungen sind Fehler bei der Anwendung von Verteilerschlüsseln. Die sogenannten „warmen Betriebskosten“, die auf individuellem Verbrauch basieren, müssen zumindest teilweise nach diesem individuellen Verbrauch auf die Mieter umgelegt werden.

Eben aus diesem Grund sollte man überprüfen, ob  die Verteilerschlüssel korrekt ermittelt wurden und ob sie den individuellen Gegebenheiten im Gebäude entsprechen. Ein üblicher Ansatz zur Verteilung von Heizkosten ist beispielsweise ein Verhältnis von 70:30 oder 50:50 zwischen dem Gesamtverbrauch des Hauses und dem individuellen Verbrauch.

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3.  Kosten werden doppelt abgerechnet

Kosten in der Abrechnung können gelegentlich doppelt auftauchen, besonders wenn mehrere Parteien in einem Gebäude oder einer Anlage beteiligt sind. Doppelte Kosten sollten unbedingt vermieden werden, und Mieter:innen sollten darauf achten, nicht zweimal für dieselben Ausgaben blechen müssen.

4. Abrechnungszeitraum ist nicht korrekt

Häufig tritt bei Nebenkostenabrechnungen das Problem von versäumten Fristen auf. Der Zeitraum, in dem der Vermieter die Abrechnung erstellen und dem Mieter vorlegen muss, darf nicht länger als zwölf Monate sein. Sollte die Abrechnung nach dieser Frist vorgelegt werden, wird sie für ungültig erklärt, und Mieter:innen sind nicht mehr dazu verpflichtet, etwaige Nachzahlungen zu leisten.

Fehler in der Nebenkostenabrechnung: So gehst du dagegen vor

Inka-Marie Storm vom Deutschen Mieterbund betont, dass Fehler in der Nebenkostenabrechnung gelegentlich vorkommen können. Insbesondere für kleinere, private Vermieter:innen kann es aufgrund der Vielzahl von Vorschriften manchmal schwierig sein, die Nebenkosten korrekt abzurechnen. Wenn Sie dennoch einen Fehler in Ihrer Abrechnung feststellen, ist es von entscheidender Bedeutung, den Vermieter oder die Vermieterin schriftlich zu benachrichtigen, sei es per E-Mail oder per Einschreiben.

Durch diese schriftliche Mitteilung stellst du sicher, dass deine Beanstandung tatsächlich beim Vermieter angekommen ist. Als Mieter:in verfügst du über ein ganzes Jahr, um Widerspruch gegen die Abrechnung einzulegen. Es ist jedoch wichtig, dass dein Schreiben bestimmte Kriterien erfüllt. Und zwar diese:

  • Dein Widerspruch muss ausführlich begründet sein.
  • Vermutungen, Anschuldigungen oder Verdächtigungen allein genügen nicht.
  • Als Mieter:in hast du das Recht, die Originalbelege einzusehen. Im Fall berechtigter Zweifel solltest du diese Belege anfordern.
  • Ein Widerspruch ist selbst nach Zahlung der Abrechnung immer noch möglich.

Wenn du erwägst, Einwände gegen deine Nebenkostenabrechnung zu erheben, empfiehlt es sich, zunächst eine Beratung bei einem örtlichen Mieterschutzverein oder einem vertrauenswürdigen Anwalt in Betracht zu ziehen. Diese Expert:innen können dir unmittelbar eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten deines Widerspruchs geben. Falls deine Einwände berechtigt sind, hast du die Möglichkeit, die Nebenkosten entsprechend anzupassen oder sogar gänzlich abzulehnen.

Quellen: anwalt.de, mietrecht.org und Focus online