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Wie viel Geld darf man Briefträgern zu Weihnachten schenken? 

In der Weihnachtszeit werden besonders viele Pakete verschickt. Ohne Paketboten würde diese jedoch nicht an ihrem Zielort ankommen. Um sich zu bedanken, wollen vielen ihnen etwas Trinkgeld geben. Doch wie viel ist erlaubt?

Eine Postbotin steht vor dem Zustellerwagen.
© Katja - stock.adobe.com

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Kaum jemand anderes dürfte in der Weihnachtszeit so viel zu tun haben wie Briefträger:innen und Paketzusteller:innen. In dieser Zeit sind ihre Lieferwagen in den Straßen besonders oft präsent und man sieht die Zusteller:innen von Hauseingang zu Hauseingang eilen. Um sich bei den fleißigen Helfer:innen des Weihnachtsmanns zu bedanken, kommen viele auf die Idee den Zusteller:innen ein Trinkgeld in die Hand zu drücken. Doch wer es damit zu gut meint, kann diese in Schwierigkeiten bringen. Wie viel Geld man Briefträger:innen zu Weihnachten schenken darf, erfährst du hier.

DHL: Wie viel Geld darf man Briefträger:innen zu Weihnachten schenken?

Im Allgemeinen gilt: Wenn du deinem Briefträger oder deiner Briefträgerin zu Weihnachten etwas schenken möchtest, sollte dies in erster Linie bedingungslos sein und darf nicht an einer Gegenleistung gebunden sein. Andernfalls könnte es leicht als Bestechung aufgefasst werden. Viele Unternehmen haben mittlerweile Grenzwerte für den Wert von Geschenken festgelegt, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor solchen Situationen zu schützen.

Wie Dieter Nawrath, Sprecher der Deutschen Post (DHL), dem Bayerischen Rundfunk erklärt, besteht zwar generell ein Verbot für Beamt:innen und Arbeitnehmer:innen, Belohnungen oder Geschenke anzunehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die das Entgegennahmen von geringwertigen Sachgeschenken bis zu einem Wert von 25 Euro erlauben. Laut dem Sprecher der Deutschen Post liegen die Die Trinkgelder zu Weihnachten deutlich unter diesem Betrag und werden von dem Konzern daher toleriert.

Hermes erlaubt die Annahme von Bargeld und kleinen Sachgeschenken

Bei dem Paketzusteller Hermes sieht dies hingegen anders aus. Er erlaubt seinen Beschäftigten die Annahme von Bargeld und kleinen Sachgeschenken. Doch auch hier sollte man es mit dem Schenken nicht übertreiben. Denn wie Nordbayern berichtet, dürfen Hermes-Paketzusteller:innen nur Bargeldbeträge von bis zu zehn Euro annehmen.

Doch aufgepasst! Da der Dienstleister in der Paketzustellung in einigen Fällen mit regionalen Logistikunternehmen zusammenarbeitet, könnten bei diesen möglicherweise abweichende Vorschriften gelten.

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Wie sieht es bei DPD aus?

Laut Sebastian Zeh von DPD Deutschland, haben die Zusteller:innen von DPD die Erlaubnis, Trinkgelder anzunehmen. Empfänger:innen haben sogar die Möglichkeit, digitale Trinkgelder zu geben, wobei die Bezahlung über PayPal abgewickelt wird. Dabei können maximal 9,50 Euro übermittelt werden.