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Aus diesem Grund ist es verboten, Geld per Brief zu verschicken

Verschickst du zum Geburtstag auch manchmal eine Karte mit dem einen oder anderen Geldschein? Wir verraten dir, warum du das zukünftig besser sein lassen solltest.

Geld in einem Briefumschlag
© Getty Images/JARAMA

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Wer keinen speziellen Wunsch äußert, der bekommt zum Geburtstag von Verwandten zu Geburtstag oder anderen besonderen Anlässen häufig mit der Grußkarte einen Geldschein mitgeschickt. Eine Angewohnheit, bei der sich die meisten nichts Schlimmes denken werden. Was für viele selbstverständlich ist, birgt dann doch ein paar Hindernisse. Denn was viele nicht wissen: Die Deutsche Post verbietet den Versand von Bargeld sogar. Wir erklären dir, warum es verboten ist, Geld per Brief zu verschicken.

Geld per Brief verschicken: Darum ist es eigentlich verboten

Egal ob von Oma, dem Onkel oder auch von den eigenen Eltern: Jede:r von uns hat zum Geburtstag schon mal den einen oder anderen Brief mit einem Geldschein bekommen. Was viele allerdings nicht wissen: Diese Art von Geldversand ist laut der Deutschen Post eigentlich verboten. Denn nur wer die Zusatzleistung „Einschreiben Wert“ wählt, darf laut der Post Geldscheine im Wert von 100 Euro pro Brief versenden. Doch warum eigentlich?

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Die Deutsche Post führt für diese Regelung mehrere Gründe an: Nur wer die Zusatzleistung wählt, hat im Falle eines Verlustes Anspruch auf Entschädigung. Darüber hinaus erhalte man nach der Buchung einen Einlieferungsbeleg, mit dem man den gesamten postalischen Weg mitverfolgen kann. Doch damit nicht genug. On top gibt es zusätzlich noch eine schriftliche Empfangsbestätigung.

Doch die spezielle Versandart weist ein erhebliches Manko auf: Die Auswahlmöglichkeit „Einschreiben Wert“ kann nur vor Ort in einer Filiale gebucht werden und zudem ganz schön teuer. Wer Geld per Brief verschicken möchte, muss nämlich sage und schreibe 4 Euro hinblättern. Bei diesem Betrag kann man auch direkt ein kleines Geburtstagspaket verschicken.

Kund:innen der Deutschen Post sind von dem Verbot überrascht

Die Kommentare unter dem Facebook-Post lassen vermuten, dass den meisten Bürger:innen gar nicht bewusst war, dass das Verschicken von Geld hierzulande gar nicht erlaubt war. „Der Versand von Bargeld in ganz normalen Briefen ist nicht zulässig! Jede Oma seit jeher ist dann also illegal unterwegs“, heißt es laut einem User. Weitere Kommentare lauten: „Von diesem Verbot höre ich das erste Mal, aber die Post ist anscheinend in Erklärungsnot, da vor Wochen ziemlich viele Briefe mit Geld aufgerissen wurden. Schon schlimm das so etwas passiert“.

Um den hohen Gebühren des Extraversands zu entgehen, hat eine Userin einen guten Vorschlag: Liebe Post, damit wir diese Gebühr sparen, versenden wir Geld mit Paypal, das kostet uns nichts und kommt noch in der selben Sekunde beim Empfänger an – inklusive digitaler Glückwunschkarte.“ Ob Oma und Opa das hinbekommen? Mit Sicherheit. Wozu hat man denn Enkelkinder, die einem dies im Handumdrehen erklären können.

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