Je höher dein Gehalt ist und je länger du in die Rentenkasse einzahlst, desto mehr Rentenpunkte verdienst du auch. Und je mehr Rentenpunkte du sammelst, desto höher fällt im Alter auch deine Rente aus. Doch wie viel ist ein Rentenpunkt 2026 überhaupt wert? Hier erfährst du es.
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Rentenpunkt: So viel ist er 2026 wert
Die Rentenpunkte entscheiden unter anderem darüber, wie hoch die Rente letztlich ausfällt. Dabei wissen viele nicht, dass der Wert eines Rentenpunktes sich jedes Jahr verändert. So gab es bis 2023 noch unterschiedliche Werte für West- und Ostdeutschland. Im Jahr 2023 wurden die Rentenpunkte erstmals auf 37,60 Euro vereinheitlicht. Über die Jahre hinweg stieg der Wert eines Rentenpunkt ein wenig an. Setzt sich dieser Trend auch 2026 fort?
Die Antwort lautet: Ja. Auch 2026 steigt der Wert eines Rentenpunkts erneut. So steigt der Rentenwert ab Juli 2026 auf 42,17 Euro. Was auf den ersten Blick erfreulich klingt, kommt aber auch mit einem kleinen Nachteil daher. Für Versicherte heißt das: Wer im Jahr 51.944 Euro verdient, erhält einen vollen Rentenpunkt. Dieser entspricht 18,6 Prozent des Bruttos und kostet damit 9.670,58 Euro.
In den vergangenen Jahren sah der Wert des Rentenpunktes wie folgt aus:
- 2018: 32,02 Euro West und 30,69 Euro Ost
- 2019: 33,05 Euro West und 31,89 Euro Ost
- 2020: 34,19 Euro West und 33,23 Euro Ost
- 2021: 34,19 Euro West und 33,47 Euro Ost
- 2022: 36,02 Euro West und 35,52 Euro Ost
Wie wie setzt sich ein Rentenpunkt zusammen?
Nun wissen wir, wie viel ein Rentenpunkt 2025 wert ist. Doch wie wird dieser überhaupt berechnet? Die Deutsche Rentenversicherung vergleicht jedes Jahr den Bruttolohn jedes Versicherten mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten in Deutschland, der laut der Deutschen Rentenversicherung derzeit bei 50.493 Euro brutto pro Jahr liegt. Erreicht ein Versicherter diesen Durchschnittslohn, erhält er einen Rentenpunkt.
Verdient er mehr, gibt es mehr als einen Rentenpunkt, bei weniger entsprechend weniger. Die Rentenpunkte bestimmen die spätere Rentenhöhe, basierend auf dem Verhältnis des individuellen Verdienstes zum Durchschnittsverdienst. Die Rentenpunkte berücksichtigen nicht nur die Beschäftigungsjahre, sondern auch andere Zeiten. Laut Hanse Merkur zählen dazu:
- Kindererziehungszeiten
- Wehrdienst
- Zivildienst
- Bundesfreiwilligendienst
- Berufliche Ausbildung
- Arbeitslosigkeit
- Bezug von Sozialleistungen
- Häusliche Pflege
Gut zu wissen: Diese Zeiten werden so behandelt, als ob die Versicherte oder der Versicherte einen „fiktiven“ Verdienst erhalten hätte.
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