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Bürgergeld: Mit diesem Trick sicherst du dir Rentenbeiträge

Trotz Bürgergeld Rentenansprüche sichern? Klingt unmöglich. Wir verraten dir, wie das mit einem Minijob doch geht.

Draufsicht auf Kresse und Euro-Banknoten vor rosa Hintergrund.
© Getty Images/the_burtons

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Für viele Bürgergeld-Empfänger*innen ist ein Minijob eine der wenigen Optionen, selbst etwas Geld zu verdienen. Doch wie wirkt sich das auf die Altersvorsorge aus? Überraschend positiv: Unter bestimmten Bedingungen zahlt das Jobcenter indirekt in die Rentenkasse mit. Wie verraten dir, wann das der Fall ist und was du dafür tun musst.

Lesetipp: Bürgergeld: Welche Schulden das Jobcenter übernehmen muss

Minijob & Bürgergeld: So sicherst du dir Rentenbeiträge

Wer einen Minijob ausübt und Bürgergeld erhält, kann auch mit geringem Verdienst Rentenansprüche aufbauen – vorausgesetzt, man verzichtet nicht auf die Rentenversicherungspflicht. Anstatt den eigenen Beitrag von 3,6 % zu umgehen, lohnt es sich, diesen zu entrichten, wie buergergeld.org berichtet.

Der Arbeitgeber übernimmt pauschal etwa 15 % der Beiträge, doch das deckt nicht den gesamten Betrag. Die verbleibenden 3,6 % (bei 556 € Einkommen rund 20 € im Monat) werden von der beschäftigten Person getragen, wenn sie nicht von der Pflicht befreit ist, so buergergeld.org.

Minijob & Rente: Kein Verlust beim Bürgergeld dank Freibeträgen

Auf den ersten Blick bedeutet der Eigenbeitrag weniger Nettolohn. Aber: Durch die Freibeträge im Bürgergeld (insbesondere den Hinzuverdienst-Freibetrag) wirkt sich der eigene Rentenbeitrag nicht negativ auf den monatlich verfügbaren Betrag aus. Konkret heißt das:

  • Von den 556 € Verdienst sind 194,80 € vollständig anrechnungsfrei, wie gegen-hartz.de berichtet.
  • Weil der Rentenbeitrag die anrechenbare Summe senkt, rechnet das Jobcenter mit einem geringeren anrechenbaren Einkommen und zahlt mehr Bürgergeld aus, so gegen-hartz.de.

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Langfristige Vorteile für Bürgergeld-Empfänger

Die monatlich kleinen Beiträge scheinen im Alltag wenig, aber über die Jahre summieren sie sich:

  • Auf Jahresbasis sind das rund 240 Euro an Rentenbeiträgen.
  • Solche Pflichtbeiträge können deutlich dazu beitragen, dass Bürgergeld-Beziehende Rentenpunkte erwerben – was die spätere Rente verbessert.
  • Gerade bei längeren Bezugsphasen von Bürgergeld ist das eine Chance, die eigene Altersvorsorge aufzubauen.

Rentenbeiträge: Bürgergeld-Empfänger müssen sich nicht befreien lassen

Jobcenter dürfen nicht verlangen, dass man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, wie gegen-hartz.de berichtet. So gilt:

  • Die Befreiung ist eine Option – kein Zwang.
  • Wird man von der Befreiung gedrängt, ist das rechtlich problematisch.
  • Die gezahlten Beiträge gelten nach dem SGB II als abzugsfähige Beträge und verringern das anzurechnende Einkommen zugunsten der Leistungsempfänger*innen.