Für viele Bürgergeld-Empfänger*innen ist ein Minijob eine der wenigen Optionen, selbst etwas Geld zu verdienen. Doch wie wirkt sich das auf die Altersvorsorge aus? Überraschend positiv: Unter bestimmten Bedingungen zahlt das Jobcenter indirekt in die Rentenkasse mit. Wie verraten dir, wann das der Fall ist und was du dafür tun musst.
Lesetipp: Bürgergeld: Welche Schulden das Jobcenter übernehmen muss
Minijob & Bürgergeld: So sicherst du dir Rentenbeiträge
Wer einen Minijob ausübt und Bürgergeld erhält, kann auch mit geringem Verdienst Rentenansprüche aufbauen – vorausgesetzt, man verzichtet nicht auf die Rentenversicherungspflicht. Anstatt den eigenen Beitrag von 3,6 % zu umgehen, lohnt es sich, diesen zu entrichten, wie buergergeld.org berichtet.
Der Arbeitgeber übernimmt pauschal etwa 15 % der Beiträge, doch das deckt nicht den gesamten Betrag. Die verbleibenden 3,6 % (bei 556 € Einkommen rund 20 € im Monat) werden von der beschäftigten Person getragen, wenn sie nicht von der Pflicht befreit ist, so buergergeld.org.
Minijob & Rente: Kein Verlust beim Bürgergeld dank Freibeträgen
Auf den ersten Blick bedeutet der Eigenbeitrag weniger Nettolohn. Aber: Durch die Freibeträge im Bürgergeld (insbesondere den Hinzuverdienst-Freibetrag) wirkt sich der eigene Rentenbeitrag nicht negativ auf den monatlich verfügbaren Betrag aus. Konkret heißt das:
- Von den 556 € Verdienst sind 194,80 € vollständig anrechnungsfrei, wie gegen-hartz.de berichtet.
- Weil der Rentenbeitrag die anrechenbare Summe senkt, rechnet das Jobcenter mit einem geringeren anrechenbaren Einkommen und zahlt mehr Bürgergeld aus, so gegen-hartz.de.
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Langfristige Vorteile für Bürgergeld-Empfänger
Die monatlich kleinen Beiträge scheinen im Alltag wenig, aber über die Jahre summieren sie sich:
- Auf Jahresbasis sind das rund 240 Euro an Rentenbeiträgen.
- Solche Pflichtbeiträge können deutlich dazu beitragen, dass Bürgergeld-Beziehende Rentenpunkte erwerben – was die spätere Rente verbessert.
- Gerade bei längeren Bezugsphasen von Bürgergeld ist das eine Chance, die eigene Altersvorsorge aufzubauen.
Rentenbeiträge: Bürgergeld-Empfänger müssen sich nicht befreien lassen
Jobcenter dürfen nicht verlangen, dass man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, wie gegen-hartz.de berichtet. So gilt:
- Die Befreiung ist eine Option – kein Zwang.
- Wird man von der Befreiung gedrängt, ist das rechtlich problematisch.
- Die gezahlten Beiträge gelten nach dem SGB II als abzugsfähige Beträge und verringern das anzurechnende Einkommen zugunsten der Leistungsempfänger*innen.




