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Umstellung des Rentenzuschlags: Wer für 17 Monate eine Rückzahlung erhält

Drei Millionen Rentner*innen erhalten aktuell einen Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente. Bald ändern sich Berechnung und Auszahlung – das sollten Betroffene wissen.

Eine Seniorin liest sich auf einem Stuhl einen Brief durch.
© Getty Images/StefaNikolic

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Ab dem 1. Dezember 2025 ändert sich die Auszahlung des Rentenzuschlags für rund 3 Millionen Rentner*innen. Bisher gab es ihn als separate Zusatzleistung, künftig fließt er direkt in die reguläre Monatsrente ein. Was das genau bedeutet und wer mehr Geld bekommt, erfährst du hier.

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Erwerbsminderungsrente: Zuschlag künftig automatisch in Rente integriert

Ab dem 1. Dezember 2025 fließt der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente direkt in die reguläre Monatsrente ein. Maßgeblich sind dann die persönlichen Entgeltpunkte aus dem Berufsleben, nicht mehr der separate Rentenzahlbetrag, wie rentenbescheid24.de berichtet.

Der Zuschlag gehört künftig dauerhaft zur Rente und steigt automatisch mit jeder allgemeinen Rentenerhöhung. Eine getrennte Auszahlung entfällt damit. Die neue Regelung basiert auf § 307i SGB VI, der den bisherigen § 307j SGB VI ersetzt, so die Deutsche Rentenversicherung.

Rentenzuschlag: Wer eine Rückzahlung erwarten kann

Wie hoch die Rente nach der Umstellung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet sie zum Stichtag 30. November 2025 neu, und dabei kann es zwei Szenarien geben:

  • Liegt die neue Rente höher als bisher, erhalten Betroffene eine Einmalzahlung. Der Differenzbetrag wird für 17 Monate nachgezahlt – von Juli 2024 bis November 2025. Beispiel: Steigt die Rente ab Dezember um 10 Euro pro Monat, gibt es einmalig 170 Euro extra.
  • Wenn die neue Rente geringer ausfällt, müssen keine zu viel gezahlten Beträge zurückgezahlt werden. So wird niemand benachteiligt.

Ab Dezember 2025 gibt es für Betroffene einen neuen Rentenbescheid, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Er sollte gründlich geprüft werden, um alle Angaben zu kontrollieren. Wirkt die Berechnung falsch, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Rentenzuschlag: Vorteile und Risiken

Dass der Rentenzuschlag künftig direkt in die reguläre Rente integriert wird, bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Positiv ist, dass er dauerhaft mit der allgemeinen Rentenerhöhung zum 1. Juli eines jeden Jahres mitwächst. Außerdem wird die Berechnung über die persönlichen Entgeltpunkte transparenter und langfristig gerechter.

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Nachteilig ist, dass der Zuschlag ab Dezember 2025 als Einkommen gilt. Für Beziehende einer Witwen- oder Witwerrente kann das Folgen haben, denn der Zuschlag wird bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt und kann zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente führen.