Gerade in Zeiten von Homeoffice und flexiblem Arbeiten gewinnt das häusliche Arbeitszimmer für viele Berufstätige an Bedeutung. Doch wer die eigenen vier Wände beruflich nutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich davon profitieren. Wir erklären dir, wann du dein Arbeitszimmer bei der Steuererklärung abgeben kannst und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
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Steuererklärung: Was gilt als Arbeitszimmer?
Ein Arbeitszimmer ist ein Raum in deiner Wohnung oder deinem Haus, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, wie Smartsteuer schreibt. Das bedeutet: Es handelt sich nicht um ein Durchgangszimmer, Wohnzimmer oder ein Raum mit Doppelnutzung (z. B. Gästezimmer und Büro gleichzeitig). Der Raum muss klar als Arbeitsbereich abgegrenzt sein, so Smartsteuer.
Wichtig: Eine beruflich genutzte Arbeitsecke im Wohnzimmer zählt steuerlich nicht als Arbeitszimmer.
Wann darfst du dein Arbeitszimmer absetzen?
Nicht jedes Homeoffice qualifiziert sich automatisch für eine steuerliche Berücksichtigung. Entscheidend ist, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet oder ob dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dabei gibt es laut Smartsteuer zwei Hauptfälle:
- Kein anderer Arbeitsplatz vorhanden: Wenn du zwar hauptsächlich im Büro arbeitest, aber keinen festen Arbeitsplatz vom Arbeitgeber gestellt bekommst (z. B. bei Lehrern, Außendienstlern), kannst du bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend machen – sofern du regelmäßig im Arbeitszimmer arbeitest.
- Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit: Wenn du deine berufliche Tätigkeit überwiegend von zu Hause aus ausführst (z. B. als Selbstständiger oder Freiberufler), kannst du die Kosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe absetzen.
Voraussetzungen für ein absetzbares Arbeitszimmer
Damit das Finanzamt das Arbeitszimmer anerkennt, müssen Steuern.de zufolge folgende Kriterien erfüllt sein:
- Abgetrennter Raum: Das Zimmer muss klar als Arbeitszimmer erkennbar und von privaten Wohnbereichen räumlich getrennt sein.
- Fast ausschließlich beruflich genutzt: Mindestens 90 % der Nutzung muss beruflich sein. Eine gemischte Nutzung (z. B. als Gästezimmer) ist problematisch.
- Einrichtung und Ausstattung: Der Raum sollte dem Zweck angemessen eingerichtet sein – also mit Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, ggf. Technik.
Steuererklärung: Diese Arbeitskosten kannst du absetzen
Wenn du ein Arbeitszimmer geltend machen darfst, kannst du laut Steuern.de anteilig folgende Ausgaben in deiner Steuererklärung ansetzen:
- Miete (bei Mietwohnungen)
- Abschreibung bei Eigentum (anteilig für den Raum)
- Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser)
- Renovierungskosten (Tapeten, Farbe, Bodenbelag)
- Kosten für Ausstattung (Schreibtisch, Stuhl, Regale – auch anteilig möglich)
Zusätzlich kannst du Arbeitsmittel wie Computer, Drucker, Büromaterial etc. separat absetzen – unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorliegt.

So gibst du das Arbeitszimmer in der Steuererklärung an
In der Anlage N deiner Steuererklärung (bei Arbeitnehmern) oder im Formular EÜR (bei Selbstständigen) gibst du die Ausgaben für dein Arbeitszimmer an, so Smartsteuer. Dafür brauchst du:
- Grundriss oder Wohnflächenaufstellung (zur Ermittlung des anteiligen Raumbezugs)
- Nachweise zu den Kosten (Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Kaufbelege)
Tipp: Es lohnt sich, alle Belege gut aufzubewahren – das Finanzamt kann Nachweise anfordern.
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Wichtig: Nachweise gut aufbewahren
Das Finanzamt prüft genau, ob ein Raum tatsächlich als Arbeitszimmer dient. Daher ist eine klare räumliche Trennung von anderen Wohnbereichen wichtig. Fotos und Grundrisspläne helfen als Belege. Zudem solltest du eine Aufstellung aller relevanten Kosten inklusive anteiligem Flächenmaß bereitstellen (z. B. 10 m² Arbeitszimmer bei 100 m² Gesamtwohnfläche = 10 %). Für die Geltendmachung solltest du folgende Unterlagen bereithalten:
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug
- Nebenkostenabrechnungen
- Quittungen für Möbel und Renovierungen
- Nachweis über Nutzung und Notwendigkeit des Arbeitszimmers (z. B. vom Arbeitgeber)

Alternative: Homeoffice-Pauschale
Wenn dein Arbeitszimmer nicht alle Kriterien erfüllt, kannst du alternativ die Homeoffice-Pauschale nutzen. Dabei sieht diese wie laut Finanztip wie folgt aus:
- 6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage im Jahr
- Höchstens 1.260 Euro pro Jahr
- Keine Anforderungen an ein separates Arbeitszimmer – auch der Küchentisch zählt
Diese Pauschale ist besonders für Arbeitnehmende praktisch, die tageweise im Homeoffice arbeiten, aber kein vollständig abgetrenntes Arbeitszimmer haben.