Wenn eine geliebte Person stirbt, gibt es viele Dinge, die neben der Beerdigung erledigt werden müssen. So muss nach dem Ableben einer alten Person die Deutsche Rentenversicherung darüber in Kenntnis gesetzt werden. Denn ansonsten wird die Rente weiterhin ausgezahlt. Dabei sind viele Erb*innen unsicher, ob und wann sie Rentenzahlungen zurückzahlen müssen. In diesem Artikel erklären wir, unter welchen Umständen Erben Rentenansprüche zurückzahlen müssen und worauf sie achten sollten.
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Rentenzahlungen nach dem Tod: Das gilt es zu beachten
Rentenzahlungen nach dem Tod – was passiert?
Grundsätzlich endet die gesetzliche Rente mit dem Tod des Rentenempfängers beziehungsweise der Rentenempfängerin. Dennoch kommt es häufig vor, dass auch nach dem Tod noch Rentenzahlungen auf dem Konto des Verstorbenen eingehen. Das liegt vor allem daran, dass Renten in der Regel vorausbezahlt werden, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) berichtet.
Das heißt: Die Zahlung für den kommenden Monat wird bereits am Monatsende des Vormonats überwiesen. Stirbt ein*e Rentner*in beispielsweise am 5. eines Monats, wurde die Rente für diesen Monat womöglich schon kurz zuvor angewiesen. Dabei muss die Rente für den Sterbemonat in der Regel nicht zurückgezahlt werden, so die Deutsche Rentenversicherung.
Wann genau ist eine Rückzahlung für Erben relevant?
Die Rückzahlungspflicht betrifft vor allem die Erb*innen, wenn sie Renten erhalten haben, die dem Verstorbenen nicht mehr zustanden. Das kann laut ihre-vorsorge.de in folgenden Fällen passieren:
- Nachträgliche Rentenzahlungen: Wenn Renten im Nachhinein für Monate gezahlt werden, die nach dem Tod des Versicherten liegen.
- Fehlende Mitteilung über den Tod: Wenn der Tod nicht rechtzeitig der Rentenversicherung gemeldet wurde und weiterhin Rentenzahlungen an den Verstorbenen erfolgen.
- Überzahlungen durch die Rentenversicherung: Manchmal kommt es zu Fehlern bei der Berechnung oder bei der Bearbeitung von Rentenanträgen, sodass zu viel Geld ausgezahlt wird.
In diesen Fällen sind Erb*innen verpflichtet, das zu Unrecht erhaltene Geld an die Rentenversicherung zurückzuzahlen.
Diese Regelung gilt bei privaten Renten
Bei privaten Rentenversicherungen läuft der Ablauf etwas anders ab. In diesem Fall sind die Erben selbst dafür verantwortlich, aktiv zu werden und zu viel gezahlte Rentenbeträge zurückzuerstatten. Die wichtigste Aufgabe der Hinterbliebenen besteht zunächst darin, den Rentenversicherer zeitnah über den Todesfall zu informieren. Unterbleibt diese Mitteilung oder erfolgt sie verspätet, kann dies unter Umständen strafrechtliche Folgen haben.
Laut der Kanzlei Herfurtner sollten Hinterbliebene mit dem Rentenversicherer klären, wie überzahlte Renten zurückgezahlt werden. Der Versicherer sollte eine nachvollziehbare Berechnung vorlegen und eine Rückzahlungsfrist vereinbart werden. Bei Schwierigkeiten empfiehlt sich anwaltliche Hilfe.
So vermeidest du Rückforderungen & Ärger mit der Rentenkasse
Am besten informierst du die Rentenkasse sofort, wenn ein*e Angehörige*r stirbt. Du kannst die Sterbeurkunde einreichen und gegebenenfalls Fragen zu Hinterbliebenenrente oder Erbrecht klären. So sorgst du dafür, dass alles korrekt abgewickelt wird und keine unnötigen Rückforderungen entstehen.
Wenn du bereits Rückforderungen erhalten hast, prüfe genau, ob die Forderungen berechtigt sind. In vielen Fällen lohnt es sich, Rat von einem Fachanwalt oder einer Rentenberatungsstelle einzuholen, um deine Rechte zu wahren.
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Was passiert bei Witwen- oder Waisenrente?
In vielen Fällen erhalten Hinterbliebene eine eigene Rentenzahlung. Diese ist unabhängig von der Rentenzahlung des Verstorbenen. Wenn also eine Witwenrente bewilligt wurde, muss diese nicht zurückgezahlt werden – vorausgesetzt, die Antragsformalitäten wurden korrekt erledigt, so die DRV. Sollte die Rentenversicherung versehentlich doppelte Rentenzahlungen (an den Verstorbenen und die Hinterbliebenen) geleistet haben, kann auch hier eine Rückforderung auf die Erb*innen zukommen.