Die Geburt eines Kindes bringt viele Veränderungen mit sich – auch finanzieller und steuerlicher Natur. Besonders das Thema Elterngeld wirft bei vielen frischgebackenen Eltern Fragen auf: Muss ich das Elterngeld versteuern? Wie wirkt es sich auf meine Steuererklärung aus? Und worauf sollte ich besonders achten? Wir geben einen Überblick, worauf Eltern bei der Steuererklärung achten sollten.
Steuererklärung & Elterngeld: Alles Wissenswertes
Elterngeld ist steuerfrei – aber progressionspflichtig
Grundsätzlich gilt: Elterngeld ist steuerfrei. Es handelt sich um eine sogenannte Lohnersatzleistung und wird nicht direkt besteuert. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe berichtet. Das bedeutet, dass das Elterngeld den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöht – und dadurch kann sich die Steuerlast insgesamt erhöhen.
Hierzu ein Beispiel: Verdient ein Elternteil im Jahr 30.000 € und erhält zusätzlich 10.000 € Elterngeld, wird der Steuersatz so berechnet, als hätte er 40.000 € verdient – obwohl nur 30.000 € zu versteuern sind. Der höhere Steuersatz wird aber auf das regulär zu versteuernde Einkommen angewendet.
Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung
Eltern, die Elterngeld erhalten haben, sind in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Dies gilt insbesondere, wenn:
- Sie Lohnersatzleistungen (wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I) von mehr als 410 Euro im Jahrbezogen haben.
- Sie verheiratet sind und einer der beiden Partner Elterngeld erhalten hat.
- Ehepaare mit der Kombination Steuerklasse III/V
Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli 2025 abgegeben werden. Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters bzw. einer Steuerberaterin verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Tipp: Wer sich nicht sicher ist, ob er zur Abgabe verpflichtet ist, kann beim Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater beziehungsweise einer Steuerberaterin Rat einholen.
Welche Formulare sind wichtig?
In der Steuererklärung müssen Sie das Elterngeld in der Anlage N (Zeile „Lohnersatzleistungen“) oder in der Anlage S/EÜR (bei Selbstständigen) angeben, wie steuern.de berichtet. Meist finden Sie den genauen Betrag auf dem Leistungsbescheid der Elterngeldstelle.

Steuererstattung oder Nachzahlung?
Viele Eltern hoffen auf eine Steuererstattung – doch durch das Elterngeld kann es auch zu Nachzahlungen kommen. Deshalb ist es ratsam, während des Elterngeldbezugs ein kleines Polster anzulegen, um bei einer eventuellen Nachzahlung nicht überrascht zu werden.
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.
Elterngeld aufteilen – lohnt sich das steuerlich?
Beim Elterngeld kannst du wählen, ob du den Betrag in voller Höhe für maximal 12 Monate erhältst oder als ElterngeldPlus über einen längeren Zeitraum (bis zu 24 Monate) strecken willst. Gerade aus steuerlicher Sicht kann eine gleichmäßigere Verteilung über zwei Jahre günstiger sein, da sich der Progressionseffekt dadurch abmildern kann. Eine individuelle Beratung beim Steuerberater beziehungsweise bei der Steuerberaterin kann hier helfen.