Ein halber Urlaubstag kann eine praktische Lösung sein, wenn man nur kurz frei braucht – zum Beispiel für einen Arzttermin, einen Behördengang oder eine wichtige familiäre Angelegenheit. Ein halber Urlaubstag kann eine praktische Lösung sein, wenn man nur kurz frei braucht – zum Beispiel für einen Arzttermin, einen Behördengang oder eine wichtige familiäre Angelegenheit.
Halber Urlaubstag nehmen: Was steht im Bundesurlaubsgesetz?
Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist der Mindesturlaub für Arbeitnehmende geregelt – in der Regel 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, was vier Wochen entspricht. Das Gesetz sieht keine Regelung für halbe Urlaubstage vor, sondern rechnet immer in ganzen Urlaubstagen. So heißt es: „Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.“ Für Arbeitnehmende bedeutet dies: Ein halber Urlaubstag ist gesetzlich nicht vorgesehen, kann aber durch individuelle Absprachen im Arbeits- oder Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung ermöglicht werden.
Halber Urlaubstag durch Vereinbarung möglich
Auch wenn das Gesetz nur ganze Urlaubstage kennt, können Arbeitgeber und Arbeitnehmende freiwillig vereinbaren, dass Urlaub auch halbtags genommen werden darf. Diese Regelung kann Verdi zufolge im:
- Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag oder
- Betriebsvereinbarung
festgelegt sein. Fehlt eine solche Regelung, bleibt es dem Arbeitgeber überlassen, ob er einen halben Urlaubstag genehmigt.
Wichtig: Ohne Zustimmung des Arbeitgebers kann kein halber Urlaubstag genommen werden.
Alternativen zum halben Urlaubstag
Wenn ein halber Urlaubstag nicht gewährt wird, gibt es andere Möglichkeiten:
- Gleitzeit oder Überstundenabbau: Wer ein Arbeitszeitkonto hat, kann statt Urlaub einfach Stunden abbauen.
- Unbezahlte Freistellung: In Einzelfällen kann eine unbezahlte Freistellung für einige Stunden sinnvoll sein.
- Sonderurlaub oder kurzfristige Freistellung: In bestimmten persönlichen Ausnahmesituationen (§ 616 BGB) kann eine bezahlte Freistellung infrage kommen – etwa bei einem Todesfall in der Familie.
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Absprache mit dem Arbeitgeber
Auch wenn das Gesetz keine halben Urlaubstage kennt, kann der Arbeitgeber diese trotzdem genehmigen – sofern es arbeitsvertraglich oder betriebsintern erlaubt ist. Arbeitnehmende sollten sich daher vorher informieren, was im Unternehmen üblich ist, und bei Bedarf das Gespräch mit der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten suchen.