Du denkst, als Studierender lohnt sich eine Steuererklärung nicht? Falsch gedacht! Auch wenn du (noch) kein hohes Gehalt kassierst, kannst du dir über clevere Pauschalen einiges vom Staat zurückholen. Viele Studierende verschenken jedes Jahr Geld – einfach, weil sie nicht wissen, was alles möglich ist. Damit dir das nicht passiert, zeigen wir dir die fünf wichtigsten Pauschalen, mit denen du ordentlich Steuern sparen kannst.
Steuererklärung: 5 Pauschalen, die Studierende kennen sollten
Steuererklärung als Studierender: Diese 5 Pauschalen bringen dir bares Geld
Als Studierender lohnt sich die Steuererklärung mehr, als du denkst. Ein zentraler Hebel dabei: Pauschalen. Sie vereinfachen das Verfahren und sorgen dafür, dass du bestimmte Ausgaben geltend machen kannst, ohne jede Quittung einzeln einreichen zu müssen. Hier erfährst du, welche Pauschalen für dich als Studierender besonders relevant sind:
1. Werbungskostenpauschale
Wenn du arbeitest – sei es als Werkstudent, im Praktikum oder mit einem Nebenjob – kannst du Werbungskosten geltend machen, wie smartsteuer berichtet. Dafür gibt es eine Pauschale von 1.230 Euro pro Jahr (Stand 2025), die das Finanzamt automatisch berücksichtigt.
- Diese Pauschale deckt beruflich bedingte Ausgaben ab, z. B.: Fahrten zur Arbeitsstelle oder Uni (bei Zweitstudium)
- Anschaffung von Arbeitsmitteln wie Laptop, Fachliteratur oder Drucker
- Bewerbungskosten
Wenn du also neben dem Studium jobbst oder ein bezahltes Praktikum machst, lohnt sich das richtig. Und falls deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind, kannst du natürlich auch diese ansetzen.
2. Entfernungspauschale
Für Fahrten zur Uni, zum Praktikum oder zum Job kannst du die Fahrtkostenpauschale nutzen. Dabei kannst du 0,30 Euro pro Kilometer der einfachen Strecke geltend machen, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe berichtet. Das gilt für Fahrten mit dem Auto, aber auch mit dem Fahrrad oder anderen Verkehrsmitteln. Auch wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist, kannst du deine Fahrtkosten angeben. Wichtig ist, dass du die Entfernungen und Fahrten gut dokumentierst.

3. Ausbildungskosten
Bei der steuerlichen Absetzbarkeit deiner Ausbildungskosten kommt laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe es darauf an, ob du ein Erst- oder Zweitstudium machst:
- Erststudium (z. B. Bachelor nach dem Abi): Du kannst bis zu 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Das lohnt sich aber nur, wenn du bereits Einkommen hast, da ein Verlustvortrag nicht möglich ist.
- Zweitstudium (z. B. Master, duales Studium, Studium nach Ausbildung): Die Kosten zählen als Werbungskosten. Vorteil: Du kannst sie auch ohne aktuelles Einkommen als Verlustvortrag nutzen und später mit deinem Einkommen verrechnen.
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4. Umzugskostenpauschale
Ein Umzug kann steuerlich relevant sein, wenn er durch dein Studium oder ein studienbezogenes Praktikum notwendig wird. Das bedeutet: Ziehst du um, weil du beispielsweise ein Studium aufnimmst oder ein Pflichtpraktikum an einem anderen Ort absolvierst, kannst du die damit verbundenen Kosten beim Finanzamt geltend machen. In solchen Fällen steht dir eine Umzugskostenpauschale zu. Für alleinstehende Personen beträgt diese derzeit 886 Euro (Stand 2025). Diese Pauschale deckt typische Umzugskosten ab, ohne dass du dafür Einzelbelege vorlegen musst.
Darüber hinaus kannst du auch zusätzliche Umzugskosten wie Transportkosten, Maklergebühren oder doppelte Mietzahlungen steuerlich absetzen – allerdings nur, wenn du diese Ausgaben durch Rechnungen oder Quittungen nachweisen kannst.

5. Pausschale für Telefon- und Internetkosten
Wenn du Telefon und Internet beruflich oder fürs Studium nutzt, kannst du pauschal 20 % der Kosten als Werbungskosten absetzen, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe berichtet. Das funktioniert besonders gut, wenn du keine Einzelbelege hast. Wichtig ist, dass du nur den Anteil geltend machst, den du wirklich für Arbeit oder Studium nutzt.
Fazit: Steuererklärung lohnt sich – auch für dich!
Auch wenn du kein hohes Einkommen hast: Deine Steuererklärung kann sich richtig lohnen. Ob Umzug, Studium oder Praktikum – mit den richtigen Pauschalen holst du dir zurück, was dir zusteht. Und das Beste: Viele dieser Beträge bekommst du automatisch, ohne dass du Belege brauchst. Also, schnapp dir deine Unterlagen und los geht’s – der Staat schuldet dir vielleicht mehr, als du denkst!