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Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen: Nur in diesem Fall ist es möglich

Du bearbeitest gerade deine Steuererklärung und fragst dich, ob du deine Rechtsschutzversicherung absetzen kannst? Ob das möglich ist, liest du hier.

Eine Frau sitzt auf dem Sofa und bearbeitet Steuerunterlagen.
© Getty Images/Jacob Wackerhausen

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Die Rechtsschutzversicherung ist eine wertvolle Absicherung im Alltag. Sie hilft, rechtliche Streitigkeiten zu bewältigen, sei es im privaten, beruflichen oder verkehrsrechtlichen Bereich. Doch viele Versicherte stellen sich die Frage, ob sie die Kosten für eine solche Versicherung von der Steuer absetzen können. In diesem Artikel gehen wir dieser Frage nach und erklären, unter welchen Umständen dies möglich ist.

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Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen und unterstützt den Versicherten bei der Durchsetzung seiner Rechte vor Gericht. Sie deckt die Kosten für Anwälte, Gerichte und andere Auslagen im Zusammenhang mit einer Klage ab. Es gibt verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen, darunter:

  • Private Rechtsschutzversicherung: Für Konflikte im privaten Bereich, z. B. Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vertragspartnern.
  • Berufsrechtsschutzversicherung: Deckt rechtliche Auseinandersetzungen im beruflichen Umfeld, wie Arbeitsrecht oder Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber.
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung: Übernimmt die Kosten im Falle von rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

Kann man die Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?

Die Rechtsschutzversicherung lässt sich nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe berichtet. Es kommt darauf an, wie und in welchem Zusammenhang die Versicherung genutzt wird. Grundsätzlich gilt:

Private Rechtsschutzversicherung

Die private Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Sie dient der Absicherung des privaten Lebens und ist somit eine private Ausgabe. Diese Kosten gehören nicht zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können.

Arbeitsrechtsschutz 

Die Rechtsschutzversicherung kannst du nur dann steuerlich absetzen, wenn er beruflich bedingt ist, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Als Arbeitnehmender kannst du die Beiträge angeben, wenn die Versicherung dich bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten wie Kündigungen oder Gehaltsfragen absichert. Selbstständige und Freiberufler:innen können Rechtsschutzversicherungen als Betriebsausgaben geltend machen, wenn sie direkt mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Ein typisches Beispiel ist der Gewerberechtsschutz bei Konflikten mit Kunden oder Lieferanten.

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich genutzt wird, z. B. für einen Dienstwagen. Hier ist es entscheidend, dass die Versicherung tatsächlich berufliche Anliegen abdeckt. Bei einem ausschließlich privaten Gebrauch des Fahrzeugs ist eine steuerliche Absetzung nicht möglich.

Versicherung deckt privat und beruflich – was ist zu beachten?

In vielen Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung nicht ausschließlich für private oder berufliche Belange zuständig, sondern deckt beides ab. In diesem Fall muss der Anteil der Kosten, der auf berufliche Auseinandersetzungen entfällt, ermittelt werden. Wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe berichtet, geben manche Versicherer ihn auf der Rechnung an.

Ist dies nicht der Fall, kannst du deine Versicherung darum bitten, dir eine Aufschlüsselung zu schicken. Diese dient dem Finanzamt als Nachweis, um den entsprechenden Betrag als Werbungskosten anzuerkennen. Du kannst den Anteil auch selbst schätzen, allerdings ist das Finanzamt nicht verpflichtet, deine Schätzung zu akzeptieren.

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