Neuer Monat, neue Änderungen: Dieses Motto gilt auch für die Rente. So treten auch im Mai wieder einige Änderungen in Kraft, die Rentnerinnen und Rentner unbedingt auf dem Schirm haben sollten. Welche das genau sind, erfährst du hier. Ein Überblick.
Änderungen bei der Rente: Wer ab Mai mehr Geld bekommt
Auch im Mai 2025 wird rund drei Millionen Rentner:innen ein Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent ausgezahlt. Diese Sonderzahlung, die es seit Juli 2024 gibt, erfolgt unabhängig vom regulären Rentenzahltag – meist zwischen dem 10. und 20. Mai. Anspruch darauf haben Rentner:innen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungs- oder entsprechende Hinterbliebenenrente bezogen und diese auch am 30. Juni 2024 noch erhalten haben. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns.
Rentner:innen, die zwischen 2001 und Juni 2014 in den Ruhestand gingen, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Wer zwischen Juli 2014 und Ende 2018 in Rente ging, bekommt 4,5 Prozent extra. Aktuell wird der Zuschlag separat ausgezahlt – erst ab Dezember 2025 fließt er zusammen mit der regulären Rente in einer Summe.
Rente: Pflegeversicherungsbeiträge werden erstattet
Rentnerinnen und Rentner mit mindestens einem Kind unter 25 Jahren erhalten im Frühjahr 2025 eine Rückerstattung zu viel gezahlter Pflegeversicherungsbeiträge. Grund dafür ist die seit Juli 2023 geltende Beitragsstaffelung nach Kinderzahl, die technisch noch nicht überall umgesetzt wurde. Die Deutsche Rentenversicherung startet die Rückzahlung automatisch, sobald die Daten vom Bundeszentralamt für Steuern vorliegen. Die Auszahlung ist für April oder Mai 2025 geplant und umfasst auch Zinsen für die Jahre 2023 und 2024. Betroffene erhalten ein Schreiben, ein Antrag ist in der Regel nicht nötig – je nach Fall können mehrere Hundert Euro zurückerstattet werden.
Diese Jahrgänge dürfen im Mai 2025 in Rente gehen
Für einige Jahrgänge beginnt im Mai 2025 der Rentenstart! Sie können erstmals bestimmte Altersrenten beantragen – etwa die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte oder die Altersrente für Schwerbehinderte. Folgende Geburtsjahrgänge betrifft es:
- Regelaltersrente mit 66 Jahren und zwei Monaten: Geborene zwischen dem 2. Februar 1959 und dem 1. März 1959
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlag: Geborene zwischen dem 2. Juni 1963 und dem 1. Juli 1963
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Geborene zwischen dem 2. Dezember 1960 und dem 31. Dezember 1960 (abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren)
- Altersrente für langjährig Versicherte: Geborene zwischen dem 2. April 1962 und dem 1. Mai 1962 (mit Abschlag)
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.